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3380.1 - Postulatstext
zwischen 0.3 und 1 Prozent des Steuerertrags für Auslandhilfe zur Verfügung zu stellen. Bei der Vorlage handelte es sich um den Gegenvorschlag zur sogenannten „1%-Ini- tiative“. In Zukunft wird die Stadt Zürich
3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Bürgschaft, Garantievertrag - 2 einfache Gesellschaft - 1 Innominatverträge 5 8 Gesellschafts- und Handelsrecht 9 6 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 1 4 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 11 6 Bürgschaft, Garantievertrag - - einfache Gesellschaft - 1 Innominatverträge 4 1 Gesellschafts- und Handelsrecht 1 - Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 3 - Schuldbetreibungs- und Konkursrecht - 1 andere Pacht 5 3 übrige Vertragsverhältnisse gemäss OR - - Innominatverträge - - Gesellschafts- und Handelsrecht 25 34 Wertpapierrecht - - Immaterialgüterrecht 3 9 Wettbewerbs- und Finanzmarktrecht 2 2 andere
3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
beim Zuger Impfzentrum und allgemein beim Kanton Zug (Vorlage Nr. 3221.1 – 16563): Mitbericht zu- handen der Gesundheitsdirektion. – Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Austausch personenbezogener zu. Dies einerseits aufgrund des Legalitäts-/Gesetzmässigkeitsprinzips, wo- nach sich staatliches Handeln auf eine norm- stufengerechte und hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage stützen können muss; selbst. Für Letztere haben klare Rechtsgrundlagen gleichzeitig auch insofern Bedeutung, als sie ihr Handeln im Rahmen ihrer Tätigkeit legitimieren. Offen und unklar gehaltene gesetzliche Grund- lagen führen
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Übereinkommen)10); f) die zuständige Behörde für die Zustellungen gerichtli- che Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent- scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lu- gano-Übereinkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öffent- liche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweizeri- schen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder al- ternativ
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Auflösung. § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eigenem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verantwortlich. 15 171.1 Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. * 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeinde- präsidium für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkular- weg ein. Es
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
Kanton Zug 162.1 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen * (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG) Vom 1. April 1976 (Stand 8. November 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
Kanton Zug 511.61 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) Vom 6. April 2006 (Stand 1. Januar 2018) Die Regierungen der Kantone schliessen,1) in Ausführung von Artikel 57 der Bun
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
kann mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle verzichtet werden, wenn es sich um eine Übertretung handelt und im Falle einer Ver- urteilung von Strafe abzusehen wäre. § 28quater * Verbot der Annahme von
751.33 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen
sind: a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besucher. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse
161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2022) Das Obergericht des Kantons Zug, ges

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