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3380.1 - Postulatstext
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zwischen 0.3 und 1 Prozent des Steuerertrags für Auslandhilfe zur Verfügung zu stellen. Bei der Vorlage handelte es sich um den Gegenvorschlag zur sogenannten „1%-Ini- tiative“. In Zukunft wird die Stadt Zürich
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3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Bürgschaft, Garantievertrag - 2 einfache Gesellschaft - 1 Innominatverträge 5 8 Gesellschafts- und Handelsrecht 9 6 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 1 4 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 11 6 Bürgschaft, Garantievertrag - - einfache Gesellschaft - 1 Innominatverträge 4 1 Gesellschafts- und Handelsrecht 1 - Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 3 - Schuldbetreibungs- und Konkursrecht - 1 andere Pacht 5 3 übrige Vertragsverhältnisse gemäss OR - - Innominatverträge - - Gesellschafts- und Handelsrecht 25 34 Wertpapierrecht - - Immaterialgüterrecht 3 9 Wettbewerbs- und Finanzmarktrecht 2 2 andere
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3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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beim Zuger Impfzentrum und allgemein beim Kanton Zug (Vorlage Nr. 3221.1 – 16563): Mitbericht zu- handen der Gesundheitsdirektion. – Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Austausch personenbezogener zu. Dies einerseits aufgrund des Legalitäts-/Gesetzmässigkeitsprinzips, wo- nach sich staatliches Handeln auf eine norm- stufengerechte und hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage stützen können muss; selbst. Für Letztere haben klare Rechtsgrundlagen gleichzeitig auch insofern Bedeutung, als sie ihr Handeln im Rahmen ihrer Tätigkeit legitimieren. Offen und unklar gehaltene gesetzliche Grund- lagen führen
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Übereinkommen)10); f) die zuständige Behörde für die Zustellungen gerichtli- che Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent- scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lu- gano-Übereinkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öffent- liche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweizeri- schen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder al- ternativ
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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Auflösung. § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eigenem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verantwortlich. 15 171.1 Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. * 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeinde- präsidium für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkular- weg ein. Es
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
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Kanton Zug 162.1 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen * (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG) Vom 1. April 1976 (Stand 8. November 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
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511.61 - Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL)
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Kanton Zug 511.61 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) Vom 6. April 2006 (Stand 1. Januar 2018) Die Regierungen der Kantone schliessen,1) in Ausführung von Artikel 57 der Bun
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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kann mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle verzichtet werden, wenn es sich um eine Übertretung handelt und im Falle einer Ver- urteilung von Strafe abzusehen wäre. § 28quater * Verbot der Annahme von
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751.33 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen
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sind: a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besucher. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse
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161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
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Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2022) Das Obergericht des Kantons Zug, ges