Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

4171 Inhalte gefunden
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. 2 512.1 § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen, die unmittelbar die öf- fentliche Sicherheit und Ordnung Subsidiaritätsprinzip 2. Polizeiliches Handeln 2.1. Grundsätze § 3 Gewaltmonopol § 4 Verhältnismässigkeit § 5 Polizeiliche Generalklausel § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns § 7 Legitimation § 8 Information zeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand sowie gegen diejeni- ge Person, welche die tatsächliche oder rechtliche Herrschaft über das Tier oder den Gegenstand hat. * 3 Polizeiliches Handeln kann
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u
732.2 - Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) – Verbandsordnung
Gemeindege- setz5)); d) regelt allfällige Austritte von Verbandsgemeinden; e) verabschiedet Vorlagen zu Handen der Verbandsgemeinden; 5) BGS 171.1 3 732.2 f) beschliesst das Budget mit den wiederkehrenden Au
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Auflösung. § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eigenem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verantwortlich. 15 171.1 Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. * 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeinde- präsidium für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkular- weg ein. Es
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
Kanton Zug 162.1 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen * (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG) Vom 1. April 1976 (Stand 17. Oktober 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 A
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Abgabe von Empfehlungen zu Handen der Projektleitenden; d) Weiterentwicklung der Methoden und Hilfsmittel im Projektmanage- ment und Verabschiedung entsprechender Standards zu Handen des Kompetenzzentrums zu Handen der zentralen IT; c) Koordination von Budget und Finanzplan für die Wartung der dezen- tralen IT-Infrastruktur sowie den Betrieb und die Pflege der dezentra- len Fachanwendungen zu Handen der ing 1 Das Projektreporting wird monatlich von der Projektleitung mittels Projektstatusbericht zu Handen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers und der zentralen IT sichergestellt. 2 Das Projektcontrolling
311.1 - Polizeistrafgesetz
Kanton Zug 311.1 Polizeistrafgesetz Vom 26. Februar 1981 (Stand 10. Dezember 2011) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) und Art. 335 des Schweize- rischen S
413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
Kanton Zug 413.12 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) Vom 19. Dezember 2007 (Stand 1. März 2024) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Z
751.141 - Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege (V GSW)
Bauverwal- tung. 2 Die zuständige Dienststelle trifft eine Verfügung, wenn kein einvernehmli- ches Handeln erfolgt. § 17 Sichträume, Sichtzonen 1 Die Grundeigentümer sind verpflichtet, Sichträume für Signale
933.211 - Verordnung über die Fischerei
Kanton Zug 933.211 Verordnung über die Fischerei Vom 12. Dezember 1995 (Stand 29. Oktober 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Fischerei vom 26. Januar 19951)

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch