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414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
gemeinsam sowohl die Prüfungsnoten als auch die Fachnote. 3. Handelsdiplom – Abteilungen Handel und Berufsmaturität § 6 Prüfungszweck Abteilung Handel 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und § 5 Fachlehrpersonen und Expertinnen bzw. Experten 3. Handelsdiplom – Abteilungen Handel und Berufsmaturität § 6 Prüfungszweck Abteilung Handel § 7 Prüfungszweck Abteilung Berufsmaturität § 8 Organisation bestanden haben, werden nicht mehr zugelassen. 6 414.151.1 § 16 Handelsdiplom 1 Das Handelsdiplom enthält a) den Vermerk «Dieses Handelsdiplom wird vom Bund als Prüfungs- ausweis im Sinne von Artikel 16.2
414.375 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
ger Arbeits- und Berufserfahrung, d) eine Berufsmaturität, e) ein Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule mit mindestens zweijähriger Arbeits- und Berufserfahrung, f) einen Abschluss einer mindestens
415.11 - Aufnahmereglement der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Aufnahmereglement)
ulausweis mit mindestens dreijähri- ger Arbeitserfahrung, d) ein Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung, e) ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für den Kindergarten
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Übereinkommen)11); f) die zuständige Behörde für die Zustellungen gerichtli- che Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent- scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lu- gano-Übereinkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öffent- liche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweizeri- schen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder al- ternativ
161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2026) Das Obergericht des Kantons Zug, ges
414.302 - Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) ab 2005 (FHV)
des Bundesamtes für Statistik ermittelt. 2 Jede Schule erstellt eine Namenliste der Studierenden zu Handen des zah- lungspflichtigen Kantons. Diese enthält den massgeblichen Wohnsitzkanton gemäss Art. 5 und
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
mit den entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen2) vereinbar ist. * 3 Beim Aushilfspersonal handelt es sich um Personen, die stellvertretend die Arbeit vorübergehend ausfallender Mitarbeiterinnen und sind. * 2 … * 3 … * § 3 Zuständigkeiten 1 Wo in dieser Verordnung von den Direktionen die Rede ist, handelt es sich im Bereich der Justizverwaltung um die Präsidentin/den Präsidenten des Obergerichts bzw.
153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
Kanton Zug 153.2 Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV) Vom 2. Oktober 2018 (Stand 11. Juli 2025) Der Regieru
942.48 - Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
verursa- chen. § 16 * … § 17 Warenhandel, Lebensmittel und Getränke 1 In den Spiellokalen ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere auch mit Lebensmitteln, sowie der Ausschank und Genuss alkoholischer
943.11 - Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)
und der Handel mit alkoholhaltigen vergorenen Getränken im Rahmen der gesetzlichen Ordnung frei ausgeübt werden. § 3 Einschränkungen 1 Die freie Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und des Handels mit al- alle widersprechenden Be- stimmungen aufgehoben, namentlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz) vom 5. Juli 19846), das Gesetz über Tanzveranstaltungen

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