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312.1 - Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
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Kanton Zug 312.1 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) Vom 23. Mai 2013 (Stand 1. Mai 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) vom 21. Dezember
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159.1 - Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG)
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Kanton Zug 159.1 Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Vom 26. Juni 2014 (Stand 1. September 2020) Der Kantonsrat des K
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213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
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Aufarbeitung der Rechtsprechung und Rechtsentwicklung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz zu- handen der KESB; 7. Entgegennahme und Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen bei Kindern und Weiterleitung
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821.18 - Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)
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E-Mail-Adresse j. * die Angabe, ob es sich bei der Praxis oder dem Betrieb um ein Einzel- unternehmen handelt oder nicht k. * fakultativ die Rechtsform der juristischen Person sowie deren Unter- nehmensiden
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942.43-1-1.de.pdf
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Mitglied eines Organs noch Mitarbeitende von Geldspielunternehmen oder von Fabrikations- und Handelsbetrieben der Geldspielbranche sein noch dürfen sie an solchen Unternehmungen beteiligt sein oder ein Beschlossen von der Plenarversammlung der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz zu Handen der Ratifikation in den Kantonen am 20. Mai 2019. Für die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und
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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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Kanton Zug 154.234 Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO) Vom 22. November 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat d
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414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
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nach der Schulordnung. 2 Die Schülerorganisation hat das Recht, in allen Belangen der Schule zu- handen der zuständigen Instanzen Anträge zu stellen. § 3 Unterrichtszeit 1 Im Langzeitgymnasium darf das
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711.31-23-1.de.pdf
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öffentlichen Mitwirkung. Neben diesen Anpassungen gibt es auch Fortschreibungen des Richtplans. Dabei handelt es sich um konkrete Vorhaben, welche im Richtplan aufgeführt waren und in der Zwischenzeit (z. B
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332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
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Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Rekurskom- mission abgegeben oder zu deren Handen der Schweizerischen Post, einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder
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511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
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ehörden des Kantons Schwyz; e. Rapportierung und Anzeigeerstattung bei strafbaren Handlungen zu- handen der Strafverfolgungsbehörden des Kantons Schwyz sowie Be- richterstattung an das Verkehrsamt des