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721.6 - Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)
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aft sind die natürlichen Personen strafbar, welche für die Ersteren gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Können diese nicht ohne unverhältnismässigen Un- tersuchungsaufwand festgestellt werden,
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413.20 - Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE)
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Voraussetzungen dem Un- terricht zu folgen vermögen, in der betreffenden Klasse genügend Platz vor- handen ist und sie die für sie gegebenenfalls festgesetzte Gebühr entrichtet haben. 2 Die Hospitierenden
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414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
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Zusammenhang mit der Aus- übung ihrer dienstlichen Tätigkeit machen, gehören der Hochschule Luzern. Handelt es sich um Gelegenheits- oder Zufallserfindungen oder wurden die- se nur teilweise im Rahmen der
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421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
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wohnhaft sind. Diese können ohne Wartefrist einreichen. Als Nachweis des Firmen- sitzes ist ein Handelsregisterauszug einzureichen. 2 421.11 Art. 5 Gesuchstellende ohne Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Zug für die Herstellung und die Postproduktion können nur von Unternehmen beantragt werden, die im Handelsregister eingetragen sind. 3 421.11 III. Verfahren Art. 7 Verfahren im Allgemeinen 1 Der Kanton Zug lässt
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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buches vom 26. Juni 1998 steht. § 170 * Einsicht ins Güterrechtsregister 1 Das Recht, beim Handelsregisteramt Einsicht ins Güterrechtsregister zu nehmen, bleibt gewahrt. 3.2. Vormundschaft § 171 * … 3 im Kanton Zug die juristische Persönlichkeit zuer- kannt werden, ohne dass eine Eintragung im Handelsregister zu erfolgen hat. Gesuche sind unter Einsendung der Statuten oder Reglemente dem Re- gierungsrate Verfügungen führt die Erbschaftsbe- hörde ein Protokoll. Die Erklärungen der Erben sowie Dritter zu Handen des Protokolls sind von diesen zu unterzeichnen. § 74 * … § 75 * Aufnahme des öffentlichen Inventars
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414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
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Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug * (PH-Gesetz, PHG) Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfass
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831.511-A1-1-1.de.pdf
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Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter des Arbeitsgesetzes in Industrie, Gewerbe und Handel sind anwend- bar. 2 Die Bestimmungen über das Mindestalter des Arbeitsgesetzes sind an- wendbar.
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413.19 - Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
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Interesse für Beiträge im Sinne von Absatz 1 ist von der zuständigen Fachdirektorenkonferenz zu Handen der Konferenz der Vereinbarungskantone periodisch, mindestens aber alle fünf Jahre, zu über- prüfen
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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sowie Arbeitsverweigerung von In- haftierten im Strafvollzug; l) Geld- oder Warenspiele, Tausch und Handel von Gegenständen sowie andere Rechtsgeschäfte und Botengänge unter Inhaftierten; m) Aufnahme unerlaubter Personal ohne vorgängi- ge Verfügung umgehend angeordnet und vollzogen werden, wenn soforti- ges Handeln im Interesse eines ordnungsgemässen Betriebs notwendig ist. Die Anstaltsleitung verfügt nachträglich
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942.45-1-1.de.pdf
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Deutschschweiz und des Kantons Tessin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz zu Handen der Ratifikation in den Kantonen am 20. Mai 2019. Für die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und