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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Erreichung der Wirkungsziele bzw. die Wirkungen eines bestimmten Handelns zu messen und bestimmte Auswirkungen einem bestimmten Handeln oder Nichthan- deln mess- und nachvollziehbar zuzuordnen. Zudem sind begleitet das Projekt, dazu kann sie dem Regierungsrat Vor- schläge unterbreiten, c) sie arbeitet zu Handen des Kantonsrates eine Stellungnahme zum Zwischenbericht sowie zum Schlussbericht der Regierung aus
1140.3a - Beilage
– 16.00 Uhr Ort: Konferenzraum 001, Verwaltungsgebäude Aabachstrasse 5, Zug Ziele � Staatliches Handeln soll in Zukunft vor allem über die anzustrebenden Ziele und die zu erbringenden Leistungen, resp
1140.1a - Beilage
Effektivität (die richtigen Dinge tun) und Effizienz (die Dinge richtig tun) des öffent- lichen Handelns werden an den Ergebnissen und deren Wirkungen gemessen. � Die strategischen und operativen Aufgaben
1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
lösen sind oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist (Art. 9 Abs. 2 RPG). In diesem Sinne handelt es sich beim vorliegenden Entwurf um eine Gesamtüberarbeitung des Richtplanes von 1987. Der Bund ob es sich um das Gesetz über die Gewässer oder das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz handelt - erübrigt sich zum heutigen Zeitpunkt. Im Rahmen von späteren Gesetzesrevisionen sind die entspre- Landschaft sei die sinnvolle Strategie. Viele Private haben konkrete Ände- rungen beantragt. Dabei handelt es sich in der Regel um Einzonungsbegehren, welche durch den kantonalen Richtplan nicht verhindert
1143.2 - Antwort des Regierungsrates
Kapazitäten im Bereich der Ermittlungen insbesondere bei schweren Straftaten und - für den Finanz- und Handelsplatz Zug von besonderer Bedeutung - zugunsten der Be- kämpfung von Wirtschaftsdelikten mit insgesamt 2003, Seiten 96 ff.). � Mit der Umsetzung des Projekts Zuger Polizei wurden die im Kanton Zug vor- handenen polizeilichen Mittel zusammengefasst und gebündelt. Mit dem Syner- giepotential von rund 15 Stellen Gewalt in der Gesellschaft und im häuslichen Umfeld eine besorgniserregende Entwicklung dar. Es handelt sich dabei keineswegs um ein rein zugerisches Phänomen, schon gar nicht lassen sich diese mit rein
1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Bau- direktion hat ergeben, dass es sich im jetzigen Zeitpunkt lediglich um eine grobe Schätzung handeln kann, die sich auf Erfahrungswerte stützt. Normalerweise kann davon ausgegangen werden, dass die
1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ist auf die europäische Ebene abgestimmt. Sie ist deshalb unverdächtig, wenn nach technischen Handelshemmnissen gefragt wird. Die Norm enthält klare Begriffe und legt Messweisen fest. Nicht zur Übernahme bestehenden Gebäu- den. Der Stand der Technik ist zu berücksichtigen, ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse sind zu vermeiden. Zum Strauss von Regelungen gehören die Vorschriften über die verbrauchsabhängige kantonaler Ebene waren die rechtlichen Verhältnisse nach dem Ölpreisschock von 1973 durch pragmatisches Handeln gekennzeichnet. Es gelang, die Fachwelt und die kommunalen wie auch kantonalen Behörden für ener
1173.2a - Beilage
Frage 6 Nein. Die bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass es sich inskünftig vermehrt darum handeln wird, vorhandene Ressourcen bes- ser zu koordinieren. Die Beurteilungsfunktion aus fachlicher Sicht wurden bereits getätigt. Frage 5 Geringfügig und betrifft nur die Kirchgemeinden Frage 6 Nein. Es handelt sich um ein berechtigtes politisches Anliegen. 6. Kommission. Volksinitiative für ein familienfr erlassen werden. Die Abstützung auf die polizei- liche Generalklausel ist fraglich. Frage 4 Es handelt sich um eine äusserst komplexe Rechtsmaterie. Eine Arbeitsgruppe der Sicherheitsdirektion bearbeitete
1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
und halten sich damit weiterhin auf dem durchschnittlichen Wert der letzten zehn Jahre. Beim Handelsregisteramt (VD) wurde die Software im 2003 noch nicht ersetzt und inzwischen steht fest, dass eine Ne Finanzkontrolle zur Ver- buchungspraxis und zum Inhalt dieser Konten noch einen separaten Bericht zu Handen des Stawiko-Präsidenten erstellen wird. Unter Allgemeinem für die Gesamtverwaltung finden sich M Finanz- kontrolle zur Verbuchungspraxis und zum Inhalt dieser Konten noch einen separaten Bericht zu Handen des Stawiko-Präsidenten erstellen wird. Bei den Kantonalen Steuern konnten bei den Einkommenssteuern
1172.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ermitteln; c) die Öffentlichkeit sachgerecht darüber zu informieren. Artikel 3 Rechtsform und Handelsregistereintrag 1 Die Unternehmung ist eine Aktiengesellschaft nach Artikel 762 des Schweizerischen Obli Geschäftsleitung. Er erlässt ein Organi- sationsreglement und meldet die Unternehmung zum Handelsregistereintrag an. 2 Artikel 5 Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung besorgt die Geschäftsführung der U chen Vorschriften. 3 Die Unternehmung wird unter der in den Statuten aufgeführten Firma ins Handelsregister des Sitzkantons eingetragen. Der Sitz befindet sich in einem Vereinbarungskanton. 2. Abschnitt

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