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§ 191 Abs. 1 lit. b StG
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ühungen, sofortiger Wegzug des Eigentümers aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen. Dabei handelt es sich um in der Person des Steuerpflichtigen liegende Zwangsgründe, welche eine kurze Fremdvermietung
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Art. 25 Abs. 1 KVG, Art. 26 KVG und Art. 32 Abs. 2 KVG; Art. 13d KLV
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Massnahmen zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind (Art. 26 Abs. 1 KVG). Dabei handelt es sich – dem Titel zu Art. 26 KVG entsprechend – um Massnahmen der medizinischen Prävention. Sie Krankenversicherung, KVV [SR 832.102], in Verbindung mit Art. 28 Abs. 2 KLV). Bei der Analysenliste handelt es sich um eine Positivliste (Urteil des Bundesgerichts K 55/05 vom 24. Oktober 2005, Erw. 1.2.2)
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Art. 33 lit. a DBG; § 30 Abs. 1 lit a StG
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an den Kreditgeber entrichteten Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung einer Festhypothek handelt es sich im Regelfall nicht um abzugsfähige Schuldzinsen (Erw. 3).Aus dem Sachverhalt:
A. Rekurrenten mehrfach betont anerkannt, dass es sich bei der neuen Liegenschaft um eine Ersatzbeschaffung handelt und dementsprechend den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer gewährt. Dies ändert indes nichts an
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Politische Rechte, Bürgerrecht und Polizei
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Innen- und Aussenverhältnis durch Gesuchsteller und Vornistanz kann dabei keine Rede sein. Vielmehr handelt es sich um eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der den Korporationsbürgern und -bürgerinnen im verlangen, soweit es sich dabei um die anstelle des leeren Wahlzettels eingereichten «Wahlvorschläge» handelt (alle aus anderen Gründen für ungültig erklärten Wahlzettel dürfen bei dieser «Nachzählung» selbstredend pro Wahlkreis bzw. von 3 % bezogen auf den ganzen Kanton im Verhältnis von 60 zu 40 % zu. Hierbei handelt es sich um einen demokratisch legitimierten Entscheid, der nicht leichthin umgestossen werden sollte
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Sozialversicherung
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hkeit um Spätfolgen oder Rückfälle einer versicherten Gesundheitsschädigung handelt (Art. 6 MVG). Bei einem Rückfall handelt es sich um das Wiederaufflackern einer vermeintlich geheilten Krankheit, so anisationen.
4.2.3 Sowohl bei Art. 3 Abs. 2 LMV als auch bei Art. 5 Abs. 2 lit. e AVE GAV FAR handelt es sich um nicht abschliessende Aufzählungen, in welchen die Mechaniker nicht explizit erwähnt werden vermeiden (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2012, 9C_374/2012 Erw. 2.7.2.2). Insofern handelt es sich auch bei den zum unterstellten Betrieb gehörenden Mechanikern um Spezialisten im Sinne von
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Politische Rechte
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wird - in der Regel dürfte es sich um einen nach kantonalem Recht ausgestalteten Sondernutzungsplan handeln - eine umfassende Prüfung sämtlicher kantonal- und bundesrechtlicher Anforderungen erfolgt, stellt Behörden selber oder von einem Komitee durch ein Referendum oder eine Initiative herbeigeführt wird. Es handelt sich um eine kantonsrechtliche Umsetzung der Vorgaben von Art. 34 der Bundesverfassung. § 25 Abs Rechtsprechung des Bundesgerichtes lässt sich ebenfalls keine Definition entnehmen.
Bei der Y- Partei handelt es sich klar um eine «wesentliche Minderheit». Sie haben in der Gemeinde Baar bei den Kantonsratswahlen
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§§ 20 und 39 BO Cham, Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV
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ist entscheidend, ob es sich bei der Freizeiteinrichtung um eine stark verkehrserzeugende Nutzung handelt oder nicht.
Weiter geht aus der Gesetzessystematik hervor, dass § 20 BO Cham die Nutzungsmöglichkeiten Besucherinnen und Besucher, die sich vor dem Lokal aufhalten würden.
a) Beim Karaoke Clublokal handelt es sich um eine Anlage, die Lärmemissionen verursacht. Das Lokal ist eine ortsfeste Anlage im Sinne Massnahmen deutlich auf die Einhaltung der Nachtruhe beim Verlassen des Lokals hinzuweisen sind, handelt es sich um zweckmässige und wirkungsvolle Lärmschutzmassnahmen. Das Informieren der Kundschaft wird
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Opferhilfe
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Zusammengefasst muss Folgendes festgestellt werden: Bei den Vorfällen vom 8. und 9. Januar 2013 handelt es sich nicht um opferhilferechtlich relevante Straftaten, welche die Beschwerdeführerin in ihrer
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Art. 141 ZPO
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Mangel bisher nicht behoben hat, führt sie aber darauf zurück, dass sie die das Gesuch des Handelsregisteramtes enthaltende Einschreibesendung des Kantonsgerichts nicht erhalten habe. Sie stellt sich auf Das Kantonsgericht hat die Aufforderung zur Einreichung einer Stellungnahme zum Gesuch des Handelsregisteramtes am 3. April 2014 mit eingeschriebener Post an diese Adresse gesandt. Nachdem das Schreiben Abs. 3 ZPO erwirkt werden kann (Huber, a.a.O., Art. 138 N 28 f.). Da es sich beim Gesuch des Handelsregisteramtes um das prozesseinleitende Schriftstück handelte, fiel eine Zustellfiktion im vorliegenden
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Rechtspflege
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2 ZGB statuierten Rechtsgrundsatz des Handelns nach Treu und Glauben (vgl. Petit-Pierre, Basler Kommentar ZGB II, 4. A., 2011, Art. 737 N 1 und 6). Mithin handelt es sich um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz Mangel bisher nicht behoben hat, führt sie aber darauf zurück, dass sie die das Gesuch des Handelsregisteramtes enthaltende Einschreibesendung des Kantonsgerichts nicht erhalten habe. Sie stellt sich auf Das Kantonsgericht hat die Aufforderung zur Einreichung einer Stellungnahme zum Gesuch des Handelsregisteramtes am 3. April 2014 mit eingeschriebener Post an diese Adresse gesandt. Nachdem das Schreiben