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Staats- und Verwaltungsrecht
Freiheit geniesst und ihre Mitarbeiter nicht mehr wie Beamte direkt an die Grundsätze staatlichen Handelns gebunden sind, darf sich der Eintritt der Zustellfiktion nicht an kundenfreundlichen oder irrtümlichen Steuerveranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 sowie für die Direkte Bundessteuer 2010. Es handelte sich dabei um eine Ermessensveranlagung. Dagegen erhob das Ehepaar X. am 8. Dezember 2011 Einsprache hkeit um Spätfolgen oder Rückfälle einer versicherten Gesundheitsschädigung handelt (Art. 6 MVG). Bei einem Rückfall handelt es sich um das Wiederaufflackern einer vermeintlich geheilten Krankheit, so
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts  mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
Personalrecht
diese acht Klienten effektiv betreut hat bzw. wie er ihnen geholfen haben soll. Vom Inhalt her handelte es sich nämlich kaum um eine nach systematischen Gesichtspunkten verfasste Dokumentation seiner macht, das Coaching sei eine weniger weitreichende Massnahme im Sinne von § 10 Abs. 4 PG gewesen, so handelt er widersprüchlich und insbesondere wider Treu und Glauben. Entscheidend ist jedoch, dass dem Be
§§ 18 Abs. 1 und 42 Abs. 1 VRG, Art. 4 Abs. 5 Reklamereglement der Gemeinde Baar
t sich demnach auf die Grossstädte der Schweiz. Dies wird durch die Zweckumschreibung im Handelsregisterauszug der (...) ausdrücklich bestätigt. Innerhalb dieser strategischen Ausrichtung der Beschwer [1P.122/1998]). Ein derartiges Verbot besteht in der Gemeinde Baar weder rechtlich noch faktisch. Handelt es sich vorliegend somit um einen leichten Eingriff, so genügt als gesetzliche Grundlage ein Gesetz entspricht damit den Anforderungen des Legalitätsprinzips. b) Beim Begriff des öffentlichen Interesses handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Auslegung der zuständigen Verwaltungsbehörde
§ 25 DMSG, Art. 36 BO Oberägeri i.V.m. § 20 DMSG
Denkmalwürdigkeit in § 25 Abs. 1 lit. a DMSG geforderten Qualifikationen der sehr hohen Werthaltigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Davon spricht man, wenn eine gesetzliche Bestimmung Voraussetzung von § 25 Abs. 1 lit. a DMSG für eine Unterschutzstellung erfüllt. Bei diesem Urteil handelt es sich materiell um einen Zwischenentscheid, da die Vorinstanzen mit weiteren Abklärungen beauftragt
Rechtspflege
haben. Ebenfalls nicht von Relevanz ist der Umstand, dass das Handelsregisteramt aufgrund der zweiten Beurkundung die Beschlüsse im Handelsregister eingetragen hat. Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte Beweis für die Echtheit der behaupteten Urkunde erbringen. Im Übrigen sei die digitale Ablage im Handelsrecht an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die in Art. 9 GeBüV umschrieben seien. Die von der Besch Elektronische Kopien können sogar Originalqualität haben, insbesondere wenn ihre Archivierung dem handelsrechtlichen Standard entspricht. Gelingt einer Partei der Nachweis dieses Standards, wird die Frage «Original
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
sich auf ein Stelleninserat der Gemeinde X. für eine Stellvertretung auf der Mittelstufe II. Es handelte sich um ein 100 %-Pensum für ein halbes Jahr ab 19. Februar 2018. Das Vorstellungsgespräch zwischen sie geschichtliches Wissen und Staatskunde. Im Gegensatz zu den Fragen beim Einbürgerungsgespräch handelte es sich bei diesen Fragen – mit Ausnahmen gewisser regionaler Fragen – nicht um solche, welche als als allgemein bekannt gelten bzw. welche eine 13-Jährige ohne Vorbereitung weiss. Vielmehr handelte es sich um Fragen, auf welche sich die Beschwerdeführerin gezielt hätte vorbereiten können bzw. müssen
Enteignung
die für die Rechtsunterworfenen von zentraler Bedeutung sind, in einem Gesetz zu regeln. Dabei handelt es sich häufig, aber nicht immer, um generell-abstrakte Regelungen. Die übrigen Erlasse ergehen in
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
eines andern Antrags beinhaltet. Keiner der drei Anträge ist nur eine Teilmenge des andern. Es handelt sich somit bei keinem dieser drei Anträge um einen Unterantrag zu einem anderen. Kein Kriterium für
Grundrechte
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Hinweise darauf, dass vom Beschwerdeführer als aktiv handelnder Person eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen zwischen am Demonstrationszug Beteiligten und Unbeteiligten unterschieden hat. Bei den Unbeteiligten handelte es sich um schaulustige Zuhörer, welche sich klar von der unbewilligten Demonstration distanzierten noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder dringende und nur in Zug mögliche Einkäufe tätigen. Es handelte sich zudem um ein Wochenende bzw. um eine Zeitspanne, in der die meisten Läden ohnehin geschlossen

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