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Strassenverkehrsrecht
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L. habe man die Information erhalten, dass am Wohnort von X.Y. in L. seit längerer Zeit ein reger Handel mit Motorfahrzeugen betrieben werde. Auf die Einladung zur Akteneinsicht bzw. zum rechtlichen Gehör undenkbar bzw. in der Praxis nicht umsetzbar. Der vorliegende Fall zeigt dies geradezu beispielhaft auf, handelt es sich bei der Adresse in L. doch gemäss dem Bericht der Luzerner Polizei um eine Wohnzone, in welcher
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Auskünfte einer Schule an eine Familienausgleichskasse
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Schüler handelt es sich um Personendaten im Sinn von § 2 Abs. 1 Bst. a des Datenschutzgesetzes (DSG; BGS 157.1). Gibt eine Schule Ausbildungsbestätigungen an eine Ausgleichskasse weiter, so handelt es sich
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Zivilprozessrecht
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beauftragte und diesem die als wesentlich eingestuften Fragen unterbreitete. Bei diesen Entscheiden handelt es sich letztlich um – zwar sehr rudimentäre – Beweisverfügungen, in denen das zugelassene Beweismittel
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Art. 37 Abs. 4 ATSG
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streitigen Verfahrens auszumachen waren, wie das z.B. beim Vorbescheidverfahren der Fall ist. Vorliegend handelt es sich bereits seit Längerem um ein streitiges Verfahren, weshalb analog der erwähnten früheren
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Personalrecht
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sich auf ein Stelleninserat der Gemeinde X. für eine Stellvertretung auf der Mittelstufe II. Es handelte sich um ein 100 %-Pensum für ein halbes Jahr ab 19. Februar 2018. Das Vorstellungsgespräch zwischen Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PV) vom 12. Dezember 1994 (BGS 154.211) handelt es sich beim Aushilfspersonal um Personen, die stellvertretend die Arbeit vorübergehend ausfallender
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§ 33 StG, Art. 35 DBG
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10'133.– liegt nicht in der am 17. Juli 2014 erstmals gerichtlich ausgesprochenen Trennung. Vielmehr handelt es sich hierbei um Leistungen innerhalb der bestehenden Familiengemeinschaft, die der Rekurrent bis
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Gerichtspraxis
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veranlagungstechnischen Gründen der Handelsbilanz zu entnehmen. Es handelt sich vielmehr um eine gewollte Bindung der steuerrechtlichen Gewinnberechnung an die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertung (E. 3.5.3). Bilanzänderungen – Bei Bilanzänderungen wird ein handelsrechtskonformer Wertansatz durch eine ebenfalls handelsrechtskonforme Bewertung ersetzt. Gewinnsteuerrechtlich sind Bilanzänderungen Demgegenüber sind blosse Bilanzänderungen, bei denen ein handelsrechtskonformer Wertansatz durch eine andere, ebenfalls handelsrechtskonforme Bewertung ersetzt wird (sog. Bilanzänderung), gewinnsteue
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Zivilrecht
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zu beheben sind (BGE 123 III 451 E. 3c; Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 2. November 2017, in: ZR 117/2018 S. 207 ff. E. 4). Auch wenn ein Handeln oder eine Unterlassung grundsätzlich geeignet ist rechtlicher Hinsicht zu stellen (vgl. BGE 131 III 473 E. 2.3, 3.2 [= Pra 2006 Nr. 95]; Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 2. November 2017, in: ZR 117/ 2018 S. 207 ff. E. 2.2; Sprecher, Basler Kommentar, AG (nachfolgend: "Beklagte") ist eine in B. domizilierte Gesellschaft, welche den internationalen Handel mit Rohstoffen aller Art und mit anderen Gütern, sei es für eigene oder für fremde Rechnung, bezweckt
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Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG
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Betreibungsamt mit, die B. AG habe gegen sie bereits eine negative Feststellungsklage vor dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen anhängig gemacht. In der besagten Klage beantrage sie die Feststellung
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Zivilstandswesen
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wurde. Soweit sie geltend macht, der Blick in das Handelsregister schrecke potentielle Kunden von einer Geschäftsverbindung mit dem Handelsunternehmen W. ab, da der Name W. aktuell nicht mehr vertreten Name Q. im Handelsunternehmen nirgends formell erscheine. Diese Argumentation ist – wie die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführt – rein spekulativ. Im Jahr 1977 wurde das Handelsunternehmen W. AG im H Gerade bei Kunden und Lieferanten sei sie als Frau W. bekannt. Nach ihrer Scheidung habe sie das Handelsunternehmen W. aufgebaut und ihre Person sei mit dem Geschäft eng verknüpft. Mit zunehmendem Alter möchte