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Sozialversicherung
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Auslösungsfaktor alltäglich und diskret sein. Es muss sich indessen um ein plötzliches Ereignis handeln wie eine heftige Bewegung oder das plötzliche Aufstehen aus der Hocke. Dabei kommt es beim Begri Beine» ohne genaue Vorstellung davon, worum es sich bei den integrierten Kraftübungen für die Beine handeln könnte, als gewöhnlichen Bewegungsablauf ohne gesteigerte Gefahrenlage resp. als Lebensverrichtung hat; der Wagnisbegriff schliesst ein unplanmässiges, unüberlegtes oder gar unsinniges Handeln, ein Handeln aus Leichtsinn oder Übermut oder im Affekt, nicht aus (Urteil des Bundesgerichts 8C_274/2012 vom
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Sozialversicherungsrecht
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inklusive Kinderzulagen erhalten und überdies von den Grosseltern aus der Schweiz unterstützt werden, handeln die Kommentatoren nicht speziell ab.
Zum Aspekt des Verbots des Doppelbezugs halten Kieser und des Beschwerdeführers ab dem 20. August 2016 bis zum 6. September 2017 unter Art. 10 EOG fällt, handelt es sich doch nicht mehr um einen Dienst gemäss Art. 9 EOG (in casu: die Rekrutenschule), sondern (AVIG-Praxis ALE/B227). Wer hingegen eine geeignete, jedoch nicht unmittelbar antretbare Stelle findet, handelt in Erfüllung der allen versicherten Personen obliegenden Schadenminderungspflicht. Er hat nicht das
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Waffenrecht
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erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein (Art. 8 Abs. 1 WG). Beim Waffenerwerbsschein handelt es sich um eine Verfügung im Sinn einer Polizeierlaubnis, mit der hoheitlich festgestellt wird, dass
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Verfahrensrecht
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muss. Mit dieser Bestimmung wird der kantonalrechtliche Parteibegriff über das BGG vorgegeben. Es handelt sich dabei um eine Mindestanforderung, d.h. die Beschwerdebefugnis darf im kantonalen Verfahren nicht
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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42) die Grundsätze zur Aktenführung fest. Gemäss § 3 Abs. 1 der Verordnung muss jedes staatliche Handeln aus Transparenzgründen dokumentiert werden und nachvollziehbar sein. Geschäfte sind grundsätzlich über Neugeborene (Vorname, Name, Geburtsdatum), den Vornamen und Namen der Eltern und deren Adresse handelt es sich um gewöhnliche Personendaten im Sinne von § 2 Abs. 1 Bst. a des Datenschutzgesetzes (DSG; insbesondere § 4 und § 5 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Bst. b DSG: bei den vom SPD bearbeiteten Daten handelt es sich in aller Regel um besonders schützenswerte Personendaten bzw. Persönlichkeitsprofile). A
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Art. 51 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 29 AVIG und 15 Abs. 1 AVIG
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S. 84 Erw. 2a). Wer hingegen eine geeignete, jedoch nicht unmittelbar antretbare Stelle findet, handelt in Erfüllung der allen versicherten Personen obliegenden Schadenminderungspflicht. Er hat nicht das
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Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
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strafrechtlichen Verfahren hängig sind (Schreiben Kantonspolizei Schwyz vom 8. November 2016). Mithin handelt es sich beim vorliegenden Vorwurf um eine reine Behauptung. Es liegt nicht im Kompetenzbereich der
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Schüler handelt es sich um Personendaten im Sinn von § 2 Abs. 1 Bst. a des Datenschutzgesetzes (DSG; BGS 157.1). Gibt eine Schule Ausbildungsbestätigungen an eine Ausgleichskasse weiter, so handelt es sich grundsätzlich stellt die Figur der Einwilligung gerade in unserer Rechtsordnung, in der staatliches Handeln einer Rechtsgrundlage bedarf, einen eigentlichen Fremdkörper dar, denn «[e]ntweder ist der Staat etwas anderes sagen mag: bei den Daten über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Person handelt es sich nicht etwa um besonders schützenswerte, sondern um «gewöhnliche» Personendaten im Sinn von
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Zivilrecht
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ht, aufgrund derer die Sparquote behauptet, beziffert und soweit möglich belegt werden muss. Es handelt sich dabei um einen klaren Rechtsgrundsatz, dessen Missachtung Willkür in der Rechtsanwendung darstellt
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Art. 15d Abs. 1 lit. b SVG; Art. 30 VZV
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abklärung zu unterziehen, zumal es sich bei Art. 15d Abs. 1 SVG nicht um eine «Kann-Bestimmung» handelt (Jürg Bickel, in: Basler Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, Basel 2014, Art. 15d N 14 f.). Der