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Obligationenrecht
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pflicht unterstehen, dokumentiert werden (vgl. BGE 139 III 49 E. 4.1.3; Urteil HG090087 des Handelsgerichts Zürich vom 23. Mai 2011, E. 5.1.3, publ. in: Roth, a.a.O., S. 115 ff.; Burg, Kundenschutz bei
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Art. 5 Abs. 1 lit. a und d ZPO
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[Hrsg.], Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, SHK, 2010, Art. 9 UWG N 114; Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 15. November 2004, in: sic! 11/2007, S. 845). Wenn überhaupt, bestehen solche Aus
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Verwaltungspraxis
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sich auf ein Stelleninserat der Gemeinde X. für eine Stellvertretung auf der Mittelstufe II. Es handelte sich um ein 100 %-Pensum für ein halbes Jahr ab 19. Februar 2018. Das Vorstellungsgespräch zwischen sie geschichtliches Wissen und Staatskunde. Im Gegensatz zu den Fragen beim Einbürgerungsgespräch handelte es sich bei diesen Fragen – mit Ausnahmen gewisser regionaler Fragen – nicht um solche, welche als als allgemein bekannt gelten bzw. welche eine 13-Jährige ohne Vorbereitung weiss. Vielmehr handelte es sich um Fragen, auf welche sich die Beschwerdeführerin gezielt hätte vorbereiten können bzw. müssen
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Nachbarrecht
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Regeste:
Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB – , hochstämmiger Baum
Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten
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§ 13 Abs. 2 ÖffG
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Das Transparenzgebot will dem Bürger und der Bürgerin die Möglichkeit verschaffen, sich über das Handeln der Verwaltung in einem bestimmten Bereich oder zu einer definierten Sachfrage zu orientieren. Ziel Entscheids). Wie der Gemeinderat in seiner Vernehmlassung vom 7. November 2016 zu Recht einwandte, handelt es sich bei einem Agenda-Auszug um ein einzelnes, inhaltlich klar definiertes Dokument, woraus Termine
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Anwaltsrecht
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B. auf der Anmeldung an das Handelsregisteramt vom 22. Juni 2009;
1.4.4 amtliche Beglaubigung der Unterschrift von B. auf einer weiteren Anmeldung an das Handelsregisteramt vom 11. Juni 2010.
2.1 Der sein Mandat G.G. beim Versandhaus […] bestellt hatte und der Kanzlei X. zugestellt worden waren, zu Handen von G.G. an die Strafanstalt Zug weiterleitete. Ebenso unbestritten ist, dass das Paket u.a. unerlaubte ausschliesslich auf postalischem Weg erfolgen könne (vgl. act. 2 und act. 4 S. 3 f.). Demnach war das Handeln des Verzeigten, der offenbar nichts falsch machen wollte, durchaus transparent. Im Weiteren ist nach
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Vollstreckungsrecht
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Regeste:
Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR – Im Konkursverfahren nach erfolgter Überschuldungsanzeige sind die Gläubiger nicht legitimiert, die Bewilligung des Konkursaufschubs anzufechten.Aus de
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Bau- und Planungsrecht
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Zunächst ist festzuhalten, dass eine Änderung der Arealbebauung vorliegt. Bei der Mobilfunkanlage handelt es sich um eine Baute bzw. Anlage i.S.v. § 4 V PBG. Diese Bestimmung lautet: Bauten und Anlagen sind
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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Jahren 1934-37 (sogenannter Südflügel) zu erhalten. Ein Auszug aus dem Text der Denkmalpflege zu Handen des Beurteilungsgremiums des Wettbewerbs lautete denn auch: «Die Wandmalereien in der Kapelle des G). Das Vorgehen der einzelnen kantonalen Behörden und Personen wie auch die Koordination deren Handelns waren im vorliegenden Fall korrekt und geben keinerlei Anlass für die Ergreifung von aufsichtsr werden. Das Vorgehen der einzelnen kantonalen Behörden und Personen wie auch die Koordination deren Handelns waren im vorliegenden Fall korrekt und geben keinerlei Anlass für die Ergreifung von aufsichtsr
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Art. 404 ZGB; § 47 EG ZGB; § 8 VESBV; Art. 92 SchKG
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dass die SKOS-Richtlinien lediglich Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu Handen der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone und der Gemeinden und der Organisationen der privaten