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Zivilstandswesen
(Erw. 3.3.4). Beim zweiten Entscheid (Urteil des Bundesgerichts 5A_461/2018 vom 26. Oktober 2018) handelte es sich um einen schweizerisch-französischen Doppelbürger, der im Jahr 2014 im Kanton Wallis eine
Art. 25-31 KVG i.V.m. Art. 32-34 KVG, Art. 17-19 KLV
der Kaufähigkeit mittels Implantaten fallen therapeutisches Ziel und Ansatzpunkt zusammen, daher handelt es sich um eine zahnärztliche Behandlung (Erw. 7.2). Zahnärztliche Behandlungen werden durch die mittels acht Implantaten setzt ganz klar im Zahnhalteapparat an. Beim Implantat als Zahnersatz handelt es sich um eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kieferknochen als Ersatz für die eigene Zahnwurzel strittigen Massnahme – Erstellung künstlicher Zahnwurzeln bzw. Rekonstruktion fehlender Zähne – handelt es sich somit zweifellos um eine zahnärztliche Behandlung. Nichts anderes gilt für die Wiederherstellung
Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB
Regeste: –  Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich das Recht bzw. die
Submissionsrecht
2011, S. 336) – dann aber abgeklärt. Dabei hat ihm der offensichtlich im Namen des Gemeinderats W. handelnde Gemeindeschreiber zwei Mal schriftlich mitgeteilt, dass die Zuschlagsempfängerin schon seit einiger en Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB, BGS 721.52). Es handelt sich hier um eine submissionsrechtliche Sonderbestimmung, welche der ordentlichen Zuständigkeits hier aus den Kehrichtentsorgungsauftrag der G. wahrzunehmen. Gemäss Geschäftsbericht 2015 der G. handelt es sich bei ihr um eine interkommunale Anstalt von L. [Anzahl] Gemeinden im Bezirk U., darunter auch
Sozialversicherungsrecht
kürzerer Zeit bzw. in nur zwei Jahren absolviert werden kann. Es handelt sich jedenfalls um zwei Hochschul-Grundausbildungen. Weiter handelt es sich beim Kurs zum Marketingplaner mit eidgenössischem Fachausweis hatte sie bis zur Verteilung des Gesellschaftsvermögens bzw. bis zur Anmeldung der Löschung im Handelsregister eine beherrschende Stellung inne und deswegen war sie im Sinne der Rechtsprechung als  arbe hrerin tätig. Am 29. Oktober 2013 wurde sie als Liquidatorin für die X AG in Liquidation im Handelsregister eingetragen. Am 16. Juni 2014 stellte A bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug den Antrag
Zivilprozessordnung
ist und in erster Linie die Unterstützung in einer persönlichen Notlage bezweckt. Demgegenüber handelt es sich bei den juristischen Personen um künstliche, aus Zweckmässigkeitsgründen zugelassene Schöpfungen; die Gemeinden keine wesentliche Mehrbelastung und auch nicht «steuerfussrelevant» sein werden. Es handelt sich um einige wenige Fälle, und der Aufwand eines Vertreters in Schlichtungsverfahren ist begrenzt
Art. 127 Abs. 3 BV
stung an einen Dritten bezahlt würde (vgl. Erw. 3c). Wie der Rekurrent jedoch zu Recht moniert, handelt es sich dabei keineswegs um einen angemessenen Lohn für einen erfahrenen Rechtsanwalt und Partner
Nichteintreten auf Einsprache gegen Ermessenseinschätzung
über Fr., Rek. Act. 4/3, letztes Blatt) tatsächlich immer auch um geschäftlich begründeten Aufwand handelt oder nicht. Die Rekursgegnerin forderte die Rekurrenten vergeblich auf, Unterlagen zu liefern, welche
Polizeirecht
n, dass der Beschwerdeführer nicht weiter konkretisiert, um was für Freizeitaktivitäten es sich handeln soll, die ihm durch die Auferlegung des Rayonverbots verunmöglicht würden, und er auch nicht geltend des C.-Clubs und des Y.-Clubs zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit führen, handelt es sich doch sowohl beim Bahnhof G. als auch beim Bahnhof C. um bekannte Treffpunkte der Risikof überwachten Raum sind die Aufenthaltszeiten der betroffenen Personen in der Regel eher kurz. Es handelt sich nicht um ein typisches Ausgangsviertel, und z.B. Strassencafés, in denen Personen regelmässig
Beurkundungsrecht
haben. Ebenfalls nicht von Relevanz ist der Umstand, dass das Handelsregisteramt aufgrund der zweiten Beurkundung die Beschlüsse im Handelsregister eingetragen hat. Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte isung aufzudecken und stattdessen eine Neubeurkundung durchzuführen. Eine Rechtfertigung seines Handelns basierend auf Vertrauensschutz kann daher nicht angenommen werden. 4.7. Auch der Verweis auf eine bejaht werden, würde ein solcher Anspruch doch voraussetzen, dass es sich um ein und dieselbe Behörde handelte und keine höherwertigen öffentlichen oder privaten Interessen berührt sind. 4. Weiter wird dem

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