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Adressauskunft der Einwohnerkontrolle an ein deutsches Gericht
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Regeste:
§ 8 DSG und Artikel 52 Abs. 1, 3, und 5 des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 – Einwohnerkontrollen des Kantons Zug dürfen deutschen Gerichten, denen die Adresse d
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Verwaltungspraxis
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eines andern Antrags beinhaltet. Keiner der drei Anträge ist nur eine Teilmenge des andern. Es handelt sich somit bei keinem dieser drei Anträge um einen Unterantrag zu einem anderen. Kein Kriterium für
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Handelsregisterrecht
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n 2 ins Tagesregister des Handelsregisters des Kantons Zug am nn. April 2016 bzw. die Veröffentlichung dieser Tatsachen am oo. April 2016 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Die Beschwerdegegnerin ihm monierte Eintragung vom mm. April 2016 ins Tagesregister des Handelsregisters des Kantons Zug vorzugehen. Auch hat das Handelsregisteramt bei der Bearbeitung der strittigen Anmeldung der Beschwerdegegnerin Eintragung führen, sind im 5. Titel der Handelsregisterverordnung ab Art. 152 – 161 HRegV aufgeführt.
b) Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin 2 dem Handelsregisteramt eine Statutenänderung, eine ordentliche
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Verfahrensrecht, Denkmalpflege, Aufsichtsbeschwerde
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Jahren 1934-37 (sogenannter Südflügel) zu erhalten. Ein Auszug aus dem Text der Denkmalpflege zu Handen des Beurteilungsgremiums des Wettbewerbs lautete denn auch: «Die Wandmalereien in der Kapelle des G). Das Vorgehen der einzelnen kantonalen Behörden und Personen wie auch die Koordination deren Handelns waren im vorliegenden Fall korrekt und geben keinerlei Anlass für die Ergreifung von aufsichtsr werden. Das Vorgehen der einzelnen kantonalen Behörden und Personen wie auch die Koordination deren Handelns waren im vorliegenden Fall korrekt und geben keinerlei Anlass für die Ergreifung von aufsichtsr
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Polizei, Militär, Zivilschutz, Notorganisation
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645; BGE 128 I 280 E. 3 S. 281). (...) Zur Abgrenzung von hoheitlichem gegenüber nicht hoheitlichem Handeln berücksichtigen Lehre und Rechtsprechung zwei verschiedene Hauptkriterien. Teilweise wird für die erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein (Art. 8 Abs. 1 WG). Beim Waffenerwerbsschein handelt es sich um eine Verfügung im Sinn einer Polizeierlaubnis, mit der hoheitlich festgestellt wird, dass
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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dass die SKOS-Richtlinien lediglich Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu Handen der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone und der Gemeinden und der Organisationen der privaten
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Arbeitsrecht
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AG (nachfolgend: "Beklagte") ist eine in B. domizilierte Gesellschaft, welche den internationalen Handel mit Rohstoffen aller Art und mit anderen Gütern, sei es für eigene oder für fremde Rechnung, bezweckt
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Strafzumessung und Verwahrung
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bereits die Vorinstanz zutreffend fest, dass der Beschuldigte ausgesprochen kaltblütig vorging. Er handelte aus eigenem Antrieb, planmässig, völlig gefühlskalt und ohne Rücksicht auf das Empfinden und das vorliegend die lebenslängliche Verwahrung anzuordnen ist.
4.4 Bei der lebenslänglichen Verwahrung handelt es sich im Vergleich zur ordentlichen Verwahrung um die deutlich eingriffsintensivere Sicherungsmassnahme
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Staats- und Verwaltungsrecht
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der direkten Steuern bei den natürlichen Personen» (BBl 2011 3593) handelte und nicht um eine materielle.
d/bb) Vorliegend handelt es sich insofern um einen Sonderfall, als dass nicht nur eine Wohns im betreffenden Kanton noch nicht geklärt sei. Das DBG sieht somit Fälle vor, in denen der Bund, handelnd durch die ESTV, in die kantonale Veranlagungskompetenz eingreift. Insofern ist der Einwand des vorerwähnte Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Die Ausschreibung des Konkurses im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgte am 27. Juli 2018. Mit Datum vom 27. September 2018 reichte die Versicherte,
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Staats- und Verwaltungsrecht
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ermittelt werden soll. Es handelt sich dabei nur schon vom Wortlaut her klar um eine abschliessende Aufzählung. Würde es sich um eine nicht abschliessende Aufzählung handeln wie von den Beschwerdeführern dass die SKOS-Richtlinien lediglich Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu Handen der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone und der Gemeinden und der Organisationen der privaten tag (hier: 1. Oktober 1988) zu erzielen gewesen wäre. Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr wird der Handel am freien Markt bezeichnet, bei dem sich die Preise nach marktwirtschaftlichen Gegebenheiten auf