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Öffentlichkeitsprinzip
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Regeste:
§§ 9 und 10 ÖffG – Der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Mei
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Art. 8 AVIG i.V.m. Art. 15 AVIG
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(AVIG-Praxis ALE/B227). Wer hingegen eine geeignete, jedoch nicht unmittelbar antretbare Stelle findet, handelt in Erfüllung der allen versicherten Personen obliegenden Schadenminderungspflicht. Er hat nicht das
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Beschwerdeberechtigung der Gemeinde, Gebührenfreiheit in Unterstützungssachen
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ist. Dies ist grundsätzlich nur der Fall, wenn es ausserhalb der Erfüllung staatlicher Aufgaben handelt und nicht mehr als deren Träger betrachtet werden kann, sondern private Aufgaben oder Interessen 1 Ziff. 114 des Verwaltungsgebührentarifs gegenüber § 23 Abs. 1 Ziff. 3 VRG um die jüngere Norm handelt und sich der Gesetzgeber mit der neuen Version von § 13 Abs. 1 Ziff. 114 des Verwaltungsgebührentarifs
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§§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung
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Rechtsschriften kann man zwar feststellen, dass es sich nicht um ein besonders umfangreiches Verfahren handeln wird. Angesichts der Tatsache aber, dass die Sicherheitsdirektion ein Verwaltungsbeschwerdeverfahren ktion vom 12. Januar 2007 (BGS 153.753) befugt, denn bei der Verfügung über den Kostenvorschuss handelt es sich um eine verfahrensleitende Massnahme, welche gemäss den oben aufgeführten Regeln in die Kompetenz Kompetenz der Direktion fällt, welcher die Staatskanzlei ein Geschäft zuweist. Bei dem Entscheid handelt es sich formell um einen delegierten verfahrensleitenden Entscheid des Regierungsrates, der direkt
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Art. 146 Abs. 1 StGB
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IV-Rente kam, blieb es beim (vollendeten) Versuch im Sinne von Art. 22 Abs. 1 StGB. Der Beschuldigte handelte mit Bezug auf alle objektiven Merkmale des Betrugs und auf den diese verbindenden Kausalzusammenhang hatte der Beschuldigte jedoch stets das Ziel vor Augen, eine ganze IV-Rente zu erlangen, sodass sein Handeln in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als einheitliches Vorgehen zu beurteilen ist. Mit anderen Worten
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Art. 311 ZPO
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einer Zulässigkeitsvoraussetzung für die Berufung und es kann darauf nicht eingetreten werden. Es handelt sich dabei nicht um einen verbesserlichen Mangel im Sinne von Art. 132 ZPO (ius.focus 1/2012, S.
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Gemeinderecht
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eines andern Antrags beinhaltet. Keiner der drei Anträge ist nur eine Teilmenge des andern. Es handelt sich somit bei keinem dieser drei Anträge um einen Unterantrag zu einem anderen. Kein Kriterium für
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Anwaltsrecht
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Tätigkeit eines Anwalts als Erbschaftsverwalter fällt weder unter das anwaltliche Berufsgeheimnis noch handelt es sich dabei um eine notarielle Dienstleistung, die unter den Schutz des diesbezüglichen Amtsge bestanden wird. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um eine Wiederholung der ganzen Anwaltsprüfung handelt oder um die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwälte mit einem – inzwischen erworbenen – ausserkantonalen
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§§ 4 lit. d und 8 Abs. 2 DSG
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Papierflut grösser. Hinzu kommt, dass es sich dabei um eine ausgesprochen ineffiziente Massnahme handeln würde. Die meisten Empfängerinnen und Empfänger würden sich von der Sendung nicht angesprochen fühlen DSG die Tragweite des Ausdrucks «schützenswerter ideeller Zweck» umstritten. Bei diesem Ausdruck handelt es sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Ein solcher Rechtsbegriff liegt immer dann ndung für einen schützenswerten ideellen Zweck» in § 8 Abs. 2 lit. c DSG offen formuliert, doch handelt es sich dabei, wie festgestellt (Erw. 6a), um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Somit hat der Gesetzgeber
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Heilmittelgesetz
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XY[Medikament] noch besser bekannt gemacht werden kann. Das Ergebnis dieses Workshops hatte A. zu Handen der B. AG zu sammeln und auszuwerten. Mit ihrer Beteiligung am Workshop erbrachten die Rheumatologen