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Vollstreckungsrecht
Betreibungsamt mit, die B. AG habe gegen sie bereits eine negative Feststellungsklage vor dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen anhängig gemacht. In der besagten Klage beantrage sie die Feststellung
Art. 8, Art. 59 und Art. 60 AVIG
kürzerer Zeit bzw. in nur zwei Jahren absolviert werden kann. Es handelt sich jedenfalls um zwei Hochschul-Grundausbildungen. Weiter handelt es sich beim Kurs zum Marketingplaner mit eidgenössischem Fachausweis «arbeitsmarktliche Indikation» wie beim Ausdruck «erhebliche Verbesserung der Vermittelbarkeit», handelt es sich, wenn überhaupt, nur um ungenaue Rechtsbegriffe. Der Verwaltung ist in Anwendung dieser Begriffe lten mit abgeschlossener Berufslehre und mehrjähriger Berufserfahrung zum diplomierten Kaufmann handelt es sich aber um ein höheres Berufsziel. Da der Versicherte auch ohne diese Weiterbildung in der Lage
Art. 17 Abs. 2 ATSG; Art. 9 Abs. 1 ELG; Art. 25 Abs. 1 lit. c ELV
«voraussichtlich längere Zeit dauernde Veränderung» in der Regel als erfüllt zu betrachten ist, handelt es sich vorliegend – vergleichbar mit den in den zitierten Urteilen des Sozialversicherungsgerichts
Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG, § 19 Abs. 1 lit. c StG
Y-Verein gespendet hat (vgl. StV-Beilage 5, S. 3,4 und 7). b) Die am 12. Dezember 2007 im Handelsregister des Kantons Zug eingetragene X. AG mit Sitz in Zug hat folgenden Zweck: «Direkter oder indirekter Die Schlussfolgerung aber, dass es sich deshalb um eine Vorteilszuweisung an die Anteilseignerin handeln müsse, sei jedoch nicht stichhaltig, da ja fast alle gemeinnützigen Zuwendungen von Gesellschaften Fall, dass es sich bei der Empfängerin um eine Schwestergesellschaft der leistenden Gesellschaft handelt – als steuerfreie Kapitaleinlage gilt (vgl. StE 2009 B 24.4 Nr. 78 Erw. 2c). d) Das Zufliessen
§ 24 Abs. 1 PG
diese acht Klienten effektiv betreut hat bzw. wie er ihnen geholfen haben soll. Vom Inhalt her handelte es sich nämlich kaum um eine nach systematischen Gesichtspunkten verfasste Dokumentation seiner
Art. 16 Abs. 2 BV, Art. 34 Abs. 2 BV und Art. 8 Abs. 1 BV, § 22 GSW, § 13 Abs. 1 Reklamereglement Stadt Zug
en Einschränkungen (Art. 36 BV) – zulässig (vgl. etwa BGE 135 I 302 E. 3.2 f. S. 307 ff.; ...). Handelt es sich dagegen um eine intensivere Nutzung, so hat das Bundesgericht zunächst bei Sachen in Gem Zug vom 1. Februar 2005 (GO Zug, Nr. 101) der fakultativen Volksabstimmung. Beim Reklamereglement handelt es sich somit um eine Norm auf Gesetzesstufe bzw. um ein formelles Gesetz. Gemäss § 1 Abs. 1 Rek politische Werbung, wie für Wahlen und Abstimmungen, eigene Richtlinien. Bei letztgenannter Bestimmung handelt es sich um eine Delegationsnorm. Der Stadtrat Zug wird darin vom Gesetzgeber beauftragt, generel
Familienrecht
Gesuchstellerin auf CHF 5'383.60 inkl. Anteil 13. Monatslohn, zzgl. Kinderzulagen von CH 300.00. Dabei handelt es sich um ein überdurchschnittlich hohes Familieneinkommen, welches gemäss den Erwägungen im an
Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
g (hier: per Dezember 1992) zu erzielen gewesen wäre. Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr wird der Handel am freien Markt bezeichnet, bei dem sich die Preise nach marktwirtschaftlichen Gegebenheiten auf Vertragspartner nicht aus Zwang und Not, sondern freiwillig und in Wahrung seiner Interessen zu handeln in der Lage ist (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., § 220 N 123 f.). Der Verkehrswert kann nicht deutlich favorisiert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um überbaute oder unüberbaute Grundstücke handelt (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., § 220 N 139). Bei der Schätzung von unüberbauten Grundstücken
Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 44 PBG – Umnutzungen  ohne bauliche Massnahmen unterliegen der Bewilligungspflicht , es sei denn, der neue Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und
Familienrecht
Parteien bezifferte die Vorinstanz auf monatlich rund CHF 17 000.– (Vi-act. 48 Erw. Ziff. 7.2.3). Dabei handelt es sich um ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, welches die Anwendung der einstufig-konkreten im angefochtenen Entscheid aufgeführten Methoden bzw. Berechnungen ein höheres Einkommen. Dabei handelt es sich jedoch – bis auf die Berechnung gestützt auf die SUVA-Rente – um statistische Zahlen. Ein

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