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Strassenverkehrsrecht
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abklärung zu unterziehen, zumal es sich bei Art. 15d Abs. 1 SVG nicht um eine «Kann-Bestimmung» handelt (Jürg Bickel, in: Basler Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, Basel 2014, Art. 15d N 14 f.). Der
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Beschwerdeverfahren
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g eingereichte Rückzugserklärung erst nach der Ausstellung des Zahlungsbefehls beachtete. Damit handelte das Betreibungsamt letztlich im Interesse der Beschwerdeführerin, welche das Betreibungsbegehren
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§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
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en Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB, BGS 721.52). Es handelt sich hier um eine submissionsrechtliche Sonderbestimmung, welche der ordentlichen Zuständigkeits
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§ 55 PG: Altersentlastung der Lehrerinnen und Lehrer
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sich auf ein Stelleninserat der Gemeinde X. für eine Stellvertretung auf der Mittelstufe II. Es handelte sich um ein 100 %-Pensum für ein halbes Jahr ab 19. Februar 2018. Das Vorstellungsgespräch zwischen Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PV) vom 12. Dezember 1994 (BGS 154.211) handelt es sich beim Aushilfspersonal um Personen, die stellvertretend die Arbeit vorübergehend ausfallender
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Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB
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Regeste:
– Nachbarrecht, hochstämmiger Baum
Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten in der Publikation «Bäume und Sträu
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§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
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isung aufzudecken und stattdessen eine Neubeurkundung durchzuführen. Eine Rechtfertigung seines Handelns basierend auf Vertrauensschutz kann daher nicht angenommen werden.
4.7. Auch der Verweis auf eine bejaht werden, würde ein solcher Anspruch doch voraussetzen, dass es sich um ein und dieselbe Behörde handelte und keine höherwertigen öffentlichen oder privaten Interessen berührt sind.
4. Weiter wird dem Umstands, dass auch eine inhaltliche Korrektur der Urkunden vom 15. März 2019 vorgenommen worden war, handelte es sich um eine vollwertige Neu- bzw. Nachbeurkundung, welche ein Aufdatieren der Urkunden vorausgesetzt
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Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
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inklusive Kinderzulagen erhalten und überdies von den Grosseltern aus der Schweiz unterstützt werden, handeln die Kommentatoren nicht speziell ab.
Zum Aspekt des Verbots des Doppelbezugs halten Kieser und
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Art. 74 Abs. 3 VZV
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L. habe man die Information erhalten, dass am Wohnort von X.Y. in L. seit längerer Zeit ein reger Handel mit Motorfahrzeugen betrieben werde. Auf die Einladung zur Akteneinsicht bzw. zum rechtlichen Gehör undenkbar bzw. in der Praxis nicht umsetzbar. Der vorliegende Fall zeigt dies geradezu beispielhaft auf, handelt es sich bei der Adresse in L. doch gemäss dem Bericht der Luzerner Polizei um eine Wohnzone, in welcher
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Gerichtspraxis
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es fahrlässig unterlassen, den ihm durch das Handelsregisterrecht auferlegten Pflichten nachzukommen. Bei dieser Ausgangslage musste das Handelsregisteramt ihm gegenüber eine Ordnungsbusse aussprechen bestreitet dies (…).
Gemäss Handelsregistereintrag wurde die G. AG am […] Juni 2018 gegründet. Der Kläger, Mitglied des Verwaltungsrates, ist die einzige im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte beantragte u.a., die Verfügung des Handelsregisteramtes sei bezüglich der Bussen aufzuheben. Mit Vernehmlassung vom 2. August 2017 beantragte das Handelsregisteramt des Kantons Zug die Abweisung der Beschwerde
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Steuerliche Erleichterungen für denkmalpflegerische Arbeiten
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Abziehbar sind die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten sofern:
es sich um denkmalpflegerische Arbeiten handelt,
diese auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden,
die Vornahme i