-
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
-
Stiftungsstatuten bzw. Vereinsstatuten mit Protokoll der Gründungsversammlung
Reglemente
Handelsregisterauszug
Jahresrechnungen von zwei Geschäftsjahren
Jahresberichte von zwei Geschäftsjahren
Darlegung
-
Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen
-
muss sich auf Grund des Massgeblichkeitsprinzips bei ihrer Verbuchung behaften lassen.
Die handelsrechtlich korrekte Buchführung hat alle Geschäftsvorfälle zu erfassen, d.h. sie muss vollständig sein
-
Beginn der Steuerpflicht juristischer Personen bei Gründung
-
Stiftungen erfolgt ebenfalls mit der Eintragung im Handelsregister mit Ausnahme der kirchlichen Stiftung und der Familienstiftung.
Der Handelsregistereintrag ist folglich unabdingbare Voraussetzung für die
-
Beendigung der Steuerpflicht
-
zur Löschung im Handelsregister erhoben. Die noch offenen Veranlagungen werden von der Kantonalen Steuerverwaltung im Anschluss an den Löschungsantrag, welcher an das Handelsregisteramt zu richten ist, schulden die Steuer bis zum Tage der Beendigung der Liquidation. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen ist die Liquidation beendigt, wenn alle wesentlichen Liquidationshandlungen d vorgenommen. Mit der Entrichtung oder Sicherstellung der Steuer kann die Zustimmung zur Löschung im Handelsregister erteilt werden.
-
Betriebstätten
-
ng von Waren des Unternehmens benutzt werden.
In Anlehnung an Art. 5 des OECD-Musterabkommens handelt es sich im internationalen Verhältnis zum Beispiel dann nicht um eine Betriebsstätte, wenn eine feste
-
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
-
Stiftungen erfolgt ebenfalls mit der Eintragung im Handelsregister mit Ausnahme der kirchlichen Stiftung und der Familienstiftung.
Der Handelsregistereintrag ist folglich unabdingbare Voraussetzung für die zur Löschung im Handelsregister erhoben. Die noch offenen Veranlagungen werden von der Kantonalen Steuerverwaltung im Anschluss an den Löschungsantrag, welcher an das Handelsregisteramt zu richten ist, schulden die Steuer bis zum Tage der Beendigung der Liquidation. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Bestimmungen ist die Liquidation beendigt, wenn alle wesentlichen Liquidationshandlungen d
-
Sanierung durch Forderungsverzicht
-
Bei der Dritter verbessert sich die Vermögenslage der Gesellschaft. Es handelt sich um eine echte Sanierung. Der Vorgang ist erfolgswirksam. Die Unternehmung erzielt einen steuerbaren Kapitalgewinn. Dieser
-
Exkurs: Pflegekinder
-
unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Bei Pflegegeldern über Fr. 12'000.– pro Kind und Jahr handelt es sich um eine steuerbare selbständige Nebenerwerbstätigkeit. Anspruch auf den höheren Versiche
-
Wertberichtigung auf Darlehen
-
von objektiven Bewertungsunterlagen und ernsthaften Inkassobemühungen im Einzelfall zu belegen.
Handelt es sich um Guthaben gegenüber Aktionären oder verbundenen Gesellschaften, wird eine Wertberichtigung
-
Aufwendungen im direkten resp. indirekten Zusammenhang mit der Erzielung steuerbarer Erträge
-
s sind zu aktivieren und nach den geltenden Abschreibungssätzen auf mehrere Jahre zu verteilen. Handelt es sich um Gegenstände, die ausschliesslich der Erzielung steuerbarer Erträge dienen, kann die darauf