Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

4171 Inhalte gefunden
Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
Schaden zufügen würde. Sie erfolgt trotzdem, wenn sie ausdrücklich gewünscht wird. 3 Ist sofortiges Handeln geboten, kann die Aufklärung anschliessend erfol­ gen. § 36 Aufzeichnung 1 Über jede Patientin und
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
praktische Weiterbil­ dung in einer entsprechenden Praxis oder Institution verfügt. 4 Die Vertretung handelt eigenverantwortlich im Namen und auf Rechnung der Person, die sie vertritt bzw. deren Erben. Ihre
Spitalgesetz
ngen für das Kantonsgebiet einheitlich fest. Kommen sie diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nach, handelt der Regierungsrat an ihrer Stelle. 3 Die Standortgemeinden sind im übrigen Bereich der Langzeitpflege
Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Auflösung. § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eigenem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verantwortlich. 2 Die Aufsicht Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. * 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeinde­ präsidium für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkular­ weg ein. Es
Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
Kanton Zug 162.1 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG) Vom 1. April 1976 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs.
Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
nach der Schulordnung. 2 Die Schülerorganisation hat das Recht, in allen Belangen der Schule zu­ handen der zuständigen Instanzen Anträge zu stellen. § 3 Unterrichtszeit 1 Das wöchentliche Pflichtpensum
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
gemeinsam sowohl die Prüfungsnoten als auch die Fachnote. 3. Handelsdiplom – Abteilungen Handel und Berufsmaturität § 6 Prüfungszweck Abteilung Handel 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und bestanden haben, werden nicht mehr zugelassen. 6 414.151.1 § 16 Handelsdiplom 1 Das Handelsdiplom enthält a) den Vermerk «Dieses Handelsdiplom wird vom Bund als Prüfungsaus- weis im Sinne von Artikel 16.2 damit die Bedin- gungen gemäss Abs. 1 erfüllen, wird ihnen das Handelsdiplom erteilt. Sie erwerben in diesem Fall nicht das Handelsdiplom der Abteilung Berufsma- turität. * § 15 Wiederholen der Prüfung
Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
Kanton Zug 212.315 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 16. September 2005 (Stand 1. Juli 2013) Der Konkordatsrat der Zentral
Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) betreffend die Aufsicht über die Stiftungen
Aufsicht desjenigen Gemeinwesens un- terstellt wird, dem sie nach ihrer Bestimmung angehört. 2 Das Handelsregisteramt macht der von ihm als zuständig erachteten Auf- sichtsbehörde von der Errichtung der Stiftung lehnt die als zuständig erachtete Aufsichtsbehörde die Aufsichtsübernahme ab, unterbreitet das Handelsregisteramt die Angelegen- heit der zuständigen kantonalen Instanz zum Entscheid. 2. Aufgaben der Aufs Aufsichtsbehörde betreffend die Übernahme der Stif- tungsaufsicht wird die Aufsichtsbehörde im Handelsregister eingetragen. 3 Bestehen Zweifel über die zuständige Aufsichtsbehörde, nimmt das Han- delsregisteramt
Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
die Abteilung Handel * 1 Schülerinnen und Schüler der Abteilung Berufsmatura können anstelle ei- ner Rückversetzung in die Abteilung Handel wechseln. Die Aufnahme in die Abteilung Handel erfolgt provisorisch Abs. 3 des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September 19901), beschliesst: 2. Abteilung Handel § 5 Promotionsfächer 1 Promotionsfächer sind: a) 4. Klasse: Deutsch, Französisch, Englisch, Wirtschaft übersteigt; d) wenn sie aufgrund einer Nichtpromotion an der Abteilung Berufsma- turität in die Abteilung Handel wechseln. § 8 Rückversetzung 1 Schülerinnen und Schüler werden zurückversetzt, sobald die Bedingungen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch