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Verwertungsverfahren
bei Nicht-Leistung) oder die Versteigerung des Anteils am Gemeinschaftsvermögen anordnen; dabei handelt es sich um einen freien Ermessensentscheid. Vor ihrem Entscheid gemäss Art. 10 Abs. 2 VVAG hat die 27). In einem solchen Falle ist regelmässig die Liquidation der Gesamthandgemeinschaft anzuordnen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, so hat das Betreibungsamt die Vornahme der Teilung unter Mitwirkung
Stimmrecht
BGS 131.1). Die Stimmrechtsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG). 2. Es handelt sich hier um eine Stimmrechtsbeschwerde gemäss § 17 bis GG. Die Beschwerdeführerin rügt abstimm
Art. 30a SchKG, Art. 108 SchKG, Art. 109 SchKG, Art. 16 Nr. 5 aLugÜ bzw. Art. 22 Nr. 5 LugÜ
nach Art. 108 Abs. 1 SchKG um eine vollstreckungsrechtliche Klage im Sinne von Art. 16 Nr. 5 aLugÜ handelt oder nicht. Nur falls dies zutrifft, ist das Kantonsgericht gestützt auf Art. 16 Nr. 5 aLugÜ i.V
§ 195 Abs. 2 StG
g (hier: 16. November 1986) zu erzielen gewesen wäre. Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr wird der Handel am freien Markt bezeichnet, bei dem sich der Preis nach marktwirtschaftlichen Gegebenheiten auf der Vertragspartner ohne Zwang und ohne Not, sondern freiwillig und in Wahrung seiner Interessen zu handeln in der Lage ist (Richner / Frei / Kaufmann / Meuter, Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz Grundstücksnummern falsch sind bzw. nicht mehr existieren (Nrn. 3 und 13), es sich um Strassenparzellen handelt (Nr. 6), das Grundstück mehr als einen Kilometer von der fraglichen Parzelle entfernt ist (Nr. 4)
Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz von «Dashcams» durch Private
«Dashcam») während der Fahrt automatisch und permanent das Geschehen im öffentlichen Raum aufgezeichnet, handelt es sich u.E. grundsätzlich um den Einsatz einer mobilen Videoüberwachungsanlage. Da Privatpersonen Kamera während der Fahrt automatisch und permanent das Geschehen im öffentlichen Raum aufgezeichnet, handelt es sich u.E. grundsätzlich um den Einsatz einer mobilen Videoüberwachungsanlage. Privatpersonen dürfen
Art. 95 Abs. 3 ZPO
Regeste: – Eine nicht berufsmässig vertretene Partei hat nur in begründeten Fällen Anspruch auf eine angemessene Umtriebsentschädigung (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Unter Umständen kann sich eine Um
Art. 41 eidg. Bürgerrechtsgesetz, § 21 Abs. 2 kant. Bürgerrechtsgesetz, § 2 Organisationsgesetz
Verfahrens nicht erkennen können. Darauf kann er sich indes nicht berufen. Bei der Einbürgerung handelt es sich um ein allein vom Bewerber freiwillig eingeleitetes Gesuchsverfahren. Dabei richtet sich
Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
anz (Art. 82 Bst. b BGG). Beim vorliegenden Begehren um Nichtanwendung einer Gesetzesbestimmung handelt es sich um eine abstrakte Normenkontrolle (Erw. 4). Der Regierungsrat ist zwar berechtigt, die von Juni 2014 beinhaltet nur vermeintlich eine konkrete Normenkontrolle. Vom juristischen Gehalt her handelt es sich um eine abstrakte Normenkontrolle. Dies aus folgenden Gründen: Diese Beschwerde richtet sich
§ 4 Abs. 2 GSW
Regeste: – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Privatstrasse  öffentlich zu erklären ist?Aus dem Sachverhalt: Die Korporation Zug ist Eigentümerin der Strassengrundstücke Nrn
Art. 6 EMRK, Art. 30 BV, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO RR, § 8 VRG
diesem Stadium auch noch von einer verwaltungsinternen Beschwerdeinstanz, die insofern justizmässig handeln muss, als sie dann als Mittler zwischen einer verfügenden Behörde und dem Verfügungsbetroffenen auftritt bezeichnet haben soll. Dass er diese Überzeugung hat und nach aussen manifestiert, regelkonform zu handeln und in seiner Amtsführung Recht und Gesetz zu achten, ist von einem Regierungsmitglied nachgerade dass es sich um eine «gemeinsame Besprechung zwischen den Beteiligten» – also sämtlichen – hätte handeln sollen, wobei die Voraussetzungen hierfür offenbar von Anfang an nicht gegeben waren. Entscheidend

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