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Strafrechtspflege
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betreffenden Unterlagen hinausgehen.
Bei der in Frage stehenden Editionsverfügung vom 7. Januar 2019 handelt es sich zweifellos um eine Verfahrenshandlung der Staatsanwaltschaft. Die der Beschwerdeführerin Herausgabe verpflichtete Personen bei Editionen generell keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Dabei handelt es sich um Empfehlungen der Konferenz an die Staatsanwaltschaften der Mitgliederkantone, denen keine
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Zivilrechtspflege
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[Hrsg.], Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, SHK, 2010, Art. 9 UWG N 114; Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 15. November 2004, in: sic! 11/2007, S. 845). Wenn überhaupt, bestehen solche Aus
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Sozialversicherungsrecht
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vorerwähnte Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Die Ausschreibung des Konkurses im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgte am 27. Juli 2018. Mit Datum vom 27. September 2018 reichte die Versicherte, ihren Entschädigungsanspruch spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bei der öffentlichen Kasse stellen, die am Ort des Betreibungs- und Konkursamtes zuständig rechtsuchende Person oder ihre Vertretung durch sie davon abgehalten wird, selber innert Frist zu handeln oder zumindest eine Drittperson mit der Vornahme der Prozesshandlung zu betrauen (Erw. 3.2). Trotz
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Gerichtspraxis
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wurde. Soweit sie geltend macht, der Blick in das Handelsregister schrecke potentielle Kunden von einer Geschäftsverbindung mit dem Handelsunternehmen W. ab, da der Name W. aktuell nicht mehr vertreten Name Q. im Handelsunternehmen nirgends formell erscheine. Diese Argumentation ist – wie die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführt – rein spekulativ. Im Jahr 1977 wurde das Handelsunternehmen W. AG im H der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Hinweise darauf, dass vom Beschwerdeführer als aktiv handelnder Person eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen
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Art. 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV
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Sicherheitsdirektion das vorliegende Verfahren bezüglich des Entscheides über die Ausstandsfrage zu Handen des Regierungsrates (im Ausstand der Direktorin des Innern).
II.
1. Streitgegenstand des vorliegenden halber aber nochmals im kantonalen Recht aufgeführt (vgl. Bericht und Antrag GO RR, S. 18). Es handelt sich hierbei um einen klassischen Auffangtatbestand. Die Praxis des Bundesgerichts ist diesbezüglich auf das Bundesrecht durch eine unabhängige Gutachtensperson wahrzunehmen ist. Beim Regierungsrat handelt es sich sodann auch nicht um ein formelles Gericht im Sinne von Art. 30 BV. Art. 6 Ziff. 1 der Konvention
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Gewässerschutz
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band zur 2. Auflage, N 2 zu Art. 8) kann nichts zu dessen Gunsten abgeleitet werden. Einerseits handelt es sich bei diesem Prinzip nicht um einen allgemein anerkannten Verfassungsgrundsatz. Andererseits ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den konzedierten Wasserrechten nicht um ehehafte Rechte handelt (E. 4b). Es unterschied somit explizit zwischen Konzessionen und ehehaften Wasserrechten. Weiter
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Zivilrechtspflege
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Art. 266 ZPO N 11 m.w.H.; Güngerich, Berner Kommentar, 2012, Art. 266 ZPO N 12; Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 22. November 2013, HE130272-O; a.M. Zürcher, a.a.O., Art. 266 ZPO N 17).
Es liegt damit an der Sachverhaltsaufklärung durch Antritt des Gegenbeweises mitzuwirken hat (Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 22. November 2013, HE130272-O, E. 7.3.2 mit Hinweis auf Hasenböhler, in: Sutter-Somm act. 10/2 S. 2) selber Partei des «Settlement Agreement B» vom 19. Januar 1999. Bei der Beklagten handelt es sich unbestrittenermassen um eine Tochtergesellschaft der E. ASA (act. 10 Rz 49). Damit die S
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§ 37 Abs. 2 BO Stadt Zug, § 19 Abs. 1 V PBG
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Stadt Zug stehende Strassengrundstücke handelt: 2684, 2200, 1564, 1646 und 3841. Beim GS Nr. 1646 handelt es sich um die Unterführung unter der Bahnlinie.
l/dd) Das Verwaltungsgericht hatte sich bereits
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Denkmalschutz
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darf. Bei den Begriffen «sehr hoher wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlicher Wert» handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Von einem unbestimmten Rechtsbegriff spricht man, wenn eine der Gemeinde Oberägeri ist vom heutigen Standpunkt aus als ausgesprochen gering einzustufen. Weder handelt es sich um einen der ältesten Bauten in Oberägeri, noch um den einzigen oder ältesten Bau mit Ga mit Einzelfenstern und Schindelschirm besitzt keine besonderen architektonischen Qualitäten. Es handelt sich um eine für die zweite Hälfte des 19. Jh. und das frühere 20. Jh. typische Fassadengestaltung
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Politische Rechte, Wahlen und Abstimmungen
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eine eidgenössische Volksabstimmung, welche einen nationalen Sachverhalt betrifft. Andererseits handelt es sich bei den Beschwerdegegnerinnen um interkantonale Zusammenschlüsse sämtlicher kantonaler F