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2019: Entscheide gegen das Amt für Raum und Verkehr
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Es geht um ein Baubewilligungsgesuch für einen Neubau ausserhalb der Bauzone . Das Verwaltungsgericht erwägt, dass die Bestimmung Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV wonach es um Identität der Baute geht, rele
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2018: Regierungsrat
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Verein fundiert und so plausibel begründet ist, dass es sich um ein Denkmal im Sinn von § 25 DMSG handelt und der Bestand oder Schutz des Denkmals bedroht ist. Der Beschwerdeführer ist somit gestützt auf die Strasse ist nur dann sichergestellt, wenn die öffentlichen Parkplätze aufgehoben werden. Somit handelt es sich um ein Erschliessungserfordernis. Der Gemeinderat hätte die Aufhebung der öffentlichen Parkplätze en sowie der Sicherstellung des Zugangs vom einen Grundstück zum anderen über eine Metalltreppe handelt es sich um eine klassische Garten- und Aussenraumgestaltung. Diese bewegt sich im ortsüblichen Rahmen
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2019: Regierungsrat
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Länge 6,3 m und 14.4 m) und werden zudem nahe am Gebäude erstellt. Bei den geplanten Einfriedungen handelt es sich um gewöhnliche und innerhalb der Bauzone übliche Sichtschutzwände mit geringer räumlicher Mehrlängenzuschlag vor, gilt dies auch für den Strassenabstand gegenüber einer Privatstrasse. Es handelt sich bei der Privatstrasse immer noch um eine Stichstrasse, weshalb kein Durchgangsverkehr stattfindet
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§ 70 Strafbestimmungen
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einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft strafbar, wenn sie für diese gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Fällt eine Busse von höchstens Fr. 10 000.– in Betracht und können die natürlichen Personen
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2017: Entscheide gegen andere Direktionen
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eitsgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Es schafft die Möglichkeit, sich über das Handeln der Verwaltung in einem bestimmten Bereich oder zu einer definierten Sachfrage zu orientieren. Das
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2013: Regierungsrat
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Arealbebauung kombiniert mit einem Quartiergestaltungsplan zu erzielen vermag. Bei der Arealbebauung handelt es sich nicht um eine Planung, sondern lediglich um ein zweistufiges Baubewilligungsverfahren mit Bauteile insgesamt nicht mehr als einen Drittel der Fassadenlänge beanspruchen. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um zwingendes Recht der Gestaltung und Einordnung. Sie ist nicht der Disposition der Nachbarn
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§ 71b Bisherige Arealbebauungen
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1 Bisherige Arealbebauungen bleiben weiterhin und auch über 2025 hinaus gültig. 2 Sollen an bisherigen Arealbebauungen Änderungen vorgenommen werden, so sind diese zumindest in einfache Bebauung
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2018: Verwaltungsgericht
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für die Ablösung der Bebauungsplanpflicht eingehalten wurde. Bei der Bestimmung in der Bauordnung handelt es sich um eine Bestimmung mit Erlasscharakter, da sie in genereller Art die Voraussetzungen für Dienstbarkeitsvertrag verpflichtet, sich an die Vorgaben des Quartiergestaltungsplans zu halten. Damit handelt es sich aus Sicht des Gemeinderats bei der vorliegenden Baubewilligung um eine Ausnahmebewilligung der Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Unterkünften im Asyl- und Flüchtlingsbereich handelt sich um ein Anliegen bzw. Interesse von nationaler Bedeutung, das den Eingriff in ein geschütztes
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§ 21 Vor- und rückspringende Gebäudeteile
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1 Vorspringende Gebäudeteile ragen höchstens 1,50 m, bei Klein- und Anbauten höchstens 0,60 m über die Fassadenflucht hinaus und dürfen – mit Ausnahme von Dachvorsprüngen – pro Geschoss gesamthaft
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§ 27 Baulinien und Baubereiche
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Konkordat im Gegensatz zu den Baubereichen (Ziffer 7.4 Anhang 1 der IVHB) nicht erwähnt. In der Regel handelt es sich im Bereich des kantonalen Rechts um Sondernutzungspläne (Baulinienplan im Speziellen, aber