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§ 34 Baulinienraum
vom Bauverbot im Baulinienraum ausgenommen sein, sondern weitere, ähnliche Bauten und Anlagen. Es handelt sich dabei im Baulinienraum um solche Bauten und Anlagen, welche ohne grosse Schwierigkeiten entfernt
2017: Entscheide gegen das Amt für Raumplanung
vom Verwaltungsgericht zu beurteilen ist, nämlich die Verfügung des Amtes für Raumplanung. Dabei handelt es sich um einen Entscheid einer unteren kantonalen Verwaltungsbehörde, die sich auf Bundesrecht
2014: Verwaltungsgericht
richtig ausführt, handelt es sich dabei um eine Voraussetzung, die an der breitesten Stelle eines Waldkomplexes erfüllt sein muss. Beim fraglichen mit Baumvegetation bestockten Streifen handelt es sich unbestritten Regierungsrates handelt es sich gemäss der Formulierung im Gesetz um einen Zwischenentscheid , weshalb vorerst zu prüfen ist, um was es sich verfahrensrechtlich bei einem Zwischenentscheid handelt und unter Zonen des öffentlichen Interesses das  Enteignungsrecht geltend gemacht werden. In beidem Fällen handelt es sich um erhebliche Eingriffe in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit (Art. 26 BV).  Einschränkungen
§ 11 Massgebendes Terrain
abgegraben, entspricht der neue Terrainverlauf also nicht mehr dem «massgebenden Terrain», sondern es handelt sich um das «tiefer gelegte Terrain». Wo der natürlich gewachsene Geländeverlauf unklar oder umstritten
§ 35 Anzurechnende Geschossfläche
1 Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer sind als Geschossfläche anzurechnen: a)  sämtliche Flächen des Erdgeschosses und der darüber liegenden Geschosse, einschliesslich der Treppenhäuser und
§ 20 Gebäudeteile, Fassadenflucht und Fassadenlinie
Überbauungsziffer. Der Begriff der «Ebene der amtlichen Vermessung» ist erklärungsbedürftig: Es handelt sich nicht um die «Ebenen» (oder englisch: layers) eines geografischen Informationssystems, sondern
Übergangs- und Schlussbestimmungen
1 Die Gemeinden passen ihre Vorschriften bei der nächsten Ortsplanungsrevision , spätestens bis Ende 2025, an dieses Gesetz sowie an die sich an der IVHB orientierenden Baubegriffe und Messweisen
§ 52b Erhebung, Fälligkeit, Sicherung
1 Die Gemeinde, in der das belastete Grundstück liegt, erhebt nach Eintritt der Fälligkeit die Mehrwertabgabe und a)  behält bei der erstmaligen und dauerhaften Zuweisung von Boden zu Bauzonen sowi
Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
Zugunsten der Bäuerinnen und Bauern ist dieses gesetzliche Kaufrecht wie folgt eingeschränkt. Handelt es sich beim unbebauten Bauland um landwirtschaftlich genutzte Fläche, kann der Gemeinderat das Kaufrecht
§ 14 Ausnahmen von kantonalen Plänen und Bauvorschriften
mögliche Ausnahmebewilligung einzureichen. Die Gemeinde gibt eine Stellungnahme aus ihrer Sicht zu Handen der Direktion des Innern ab, halt bei der Direktion des Innern die Zustimmung ab, bevor sie über

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