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Youngpreneurs
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motivierte GIBZ-Lernende aus der Grundbildung sowie BM2-Lernende das unternehmerische Denken und Handeln anhand der eigenen Projektidee schärfen.
Die Organisation Youngpreneurs vermittelt während 64 Lektionen
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Die Zuger Fachgruppen werden weiterentwickelt
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Attraktiv, sichtbar, relevant: Im Kanton Zug werden die Fachgruppen weiterentwickelt. 2022 wurde eine Auslegeordnung erstellt, um die Fachgruppen weiter zu entwickeln. Ziel ist es, die Sichtbarkeit u
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Verfahrensrecht
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Aus dem Sachverhalt:
A.
A.a Die A. AG, domiziliert in B./ZG, verfolgt gemäss Handelsregistereintrag den Gesellschaftszweck der «Beratung von natürlichen und juristischen Personen in Sachen
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Steuern (Nichteintreten auf Einsprache zufolge Verspätung)
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Aus dem Sachverhalt:
A.
A.a Die A. AG, domiziliert in B./ZG, verfolgt gemäss Handelsregistereintrag den Gesellschaftszweck der «Beratung von natürlichen und juristischen Personen in Sachen
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Zivilrecht
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Massnahmen zu ergreifen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 1 und 2 OR). Beim Organisationsmängelverfahren handelt es sich um ein streitiges Summarverfahren (Urteil des Bundesgerichts 4A_387/2023 vom 2. Mai 2024 dann besteht ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Sachwalter und Gesellschaft. Der Sachwalter handelt nicht amtlich und schon gar nicht hoheitlich. Daher untersteht er auch nicht der Aufsicht des Gerichts
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Gewinnaufrechnung (Verrechnungspreise)
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seit März 2011 eine Tochtergesellschaft der C. Inc. (Kanada). Ihr Zweck besteht – gemäss Handelsregistereintrag – in: «Handel, Beratung und Übernahme von Vertretungen im Bereich des Gesundheitswesens.
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Direkte Bundessteuer
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Gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG werden von den Einkünften die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12'000.– (Steue
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Abzug für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung
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Ab der Steuerperiode 2016 können gemäss § 30 Abs. 1 Bst. n StG die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12’000.– von de
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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das Verständnis für die Verwaltung und ihre Tätigkeit gefördert sowie die Akzeptanz staatlichen Handelns erhöht werden (§ 1 ÖffG; Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Zug zum Gesetz über Massnahmen gegen den im Nachlass von A.B. sel. nunmehr amtenden Willensvollstrecker W. ab. Sie handelte dabei als Aufsichtsbehörde i.S.v. Art. 518 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. welchem der Abschnitt Artherstrasse, Frid-bach/Salesianum–Oberwil, gehört, in Auftrag gegeben. Es handelt sich dabei um eine Kantonsstrasse, deren Planung, Bau und Unterhalt Sache des Kantons ist (§ 6 Abs
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Verwaltungspraxis
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das Verständnis für die Verwaltung und ihre Tätigkeit gefördert sowie die Akzeptanz staatlichen Handelns erhöht werden (§ 1 ÖffG; Bericht und Antrag des Regierungsrates des Kantons Zug zum Gesetz über Massnahmen gegen den im Nachlass von A.B. sel. nunmehr amtenden Willensvollstrecker W. ab. Sie handelte dabei als Aufsichtsbehörde i.S.v. Art. 518 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. welchem der Abschnitt Artherstrasse, Frid-bach/Salesianum–Oberwil, gehört, in Auftrag gegeben. Es handelt sich dabei um eine Kantonsstrasse, deren Planung, Bau und Unterhalt Sache des Kantons ist (§ 6 Abs