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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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buches vom 26. Juni 1998 steht. § 170 * Einsicht ins Güterrechtsregister 1 Das Recht, beim Handelsregisteramt Einsicht ins Güterrechtsregister zu nehmen, bleibt gewahrt. 3.2. Vormundschaft § 171 * … 3 im Kanton Zug die juristische Persönlichkeit zuer kannt werden, ohne dass eine Eintragung im Handelsregister zu erfolgen hat. Gesuche sind unter Einsendung der Statuten oder Reglemente dem Re gierungsrate Verfügungen führt die Erbschaftsbe hörde ein Protokoll. Die Erklärungen der Erben sowie Dritter zu Handen des Protokolls sind von diesen zu unterzeichnen. § 74 * … § 75 * Aufnahme des öffentlichen Inventars
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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 4. Februar 2017) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons
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831.511-A1-1-1.de.pdf
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Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter des Arbeitsgesetzes in Industrie, Gewerbe und Handel sind anwend- bar. 2 Die Bestimmungen über das Mindestalter des Arbeitsgesetzes sind an- wendbar.
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Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug
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Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. August 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
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Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
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Interesse für Beiträge im Sinne von Absatz 1 ist von der zuständigen Fachdirektorenkonferenz zu Handen der Konferenz der Vereinbarungskantone periodisch, mindestens aber alle fünf Jahre, zu über- prüfen
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen
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sind: a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besucher. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse
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öffentlichen Mitwirkung. Neben diesen Anpassungen gibt es auch Fortschreibungen des Richtplans. Dabei handelt es sich um konkrete Vorhaben, welche im Richtplan aufgeführt waren und in der Zwischenzeit (z. B
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Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
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Kanton Zug 312.1 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) Vom 23. Mai 2013 (Stand 27. Februar 2016) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. De- zember
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Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG)
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Kanton Zug 159.1 Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Vom 26. Juni 2014 (Stand 6. September 2014) Der Kantonsrat des K
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Reglement über die Höhere Berufsbildung Bäuerin
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Kanton Zug 413.171 Reglement über die Höhere Berufsbildung Bäuerin Vom 11. Juni 2014 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs. 1 Bst. f des Einführung