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Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
Kanton Zug 332.312 Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel) Vom 30. August 2011 (Stand 1. Januar 2012) Die Paritätische Aufsichtskommission als
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
gelöscht. Die Lö- schung erfolgt automatisch, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer verstorben oder im Handelsregister gelöscht worden ist. Die Nutzenden können ihr Be- nutzerkonto auch selber löschen. § 8 Benut
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Auflösung. § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eigenem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verantwortlich. 15 171.1 Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. * 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeinde­ präsidium für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkular­ weg ein. Es
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
(RTVG) vom 24. März 20063)); 18. Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 19644) (gemäss Art. 41 Abs. 1); 19. Bezeichnung des Kontrollorgans
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
Kollektiv­ oder Kommanditge­ sellschaft strafbar, wenn sie für diese gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Fällt eine Busse von höchstens Fr. 10 000.– in Betracht und können die natürlichen Personen
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil­ und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano­Übereinkommen)2); f) die zuständige Behörde für die Zustellungen gerichtli­ che Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent­ scheidungen in Zivil­ und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lu­ gano­Übereinkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öffent­ liche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweizeri­ schen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder al­ ternativ
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
Kanton Zug 162.1 Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG) Vom 1. April 1976 (Stand 13. April 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs.
153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
Kanton Zug 153.717 Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt * Vom 27. Juni 2011 (Stan
711.31-16-1.de.pdf
öffentlichen Mitwirkung. Neben diesen Anpassungen gibt es auch Fortschreibungen des Richtplans. Dabei handelt es sich um konkrete Vorhaben, welche im Richtplan aufgeführt waren und in der Zwischenzeit (z. B
933.211 - Verordnung über die Fischerei
Kanton Zug 933.211 Verordnung über die Fischerei Vom 12. Dezember 1995 (Stand 11. Mai 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Fischerei vom 26. Januar 19951) sowi

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