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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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gelöscht. Die Lö- schung erfolgt automatisch, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer verstorben oder im Handelsregister gelöscht worden ist. Die Nutzenden können ihr Be- nutzerkonto auch selber löschen. § 8 Benut
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Kollektiv- oder Kommanditge- sellschaft strafbar, wenn sie für diese gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Fällt eine Busse von höchstens Fr. 10 000.– in Betracht und können die natürlichen Personen
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215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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Kanton Zug 215.71 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Vom 29. März 2012 (Stand 29. Juni 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 46 Abs. 4 des Bun
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Kollektiv- oder Kommanditge- sellschaft strafbar, wenn sie für diese gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Fällt eine Busse von höchstens Fr. 10 000.– in Betracht und können die natürlichen Personen
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632.1 - Steuergesetz
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zulässig. * § 167 Löschung im Handelsregister 1 Eine juristische Person darf im Handelsregister erst dann gelöscht werden, wenn die kantonale Steuerverwaltung dem Handelsregisteramt angezeigt hat, dass die Teilhabenden sowie Kom- manditärinnen und Kommanditären anteilmässig zugerechnet. 2 Ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personenge- samtheiten ohne juristische Persönlichkeit, die aufgrund 2 Ausländische juristische Personen sowie nach § 10 Abs. 2 steuerpflichtige, ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personenge- samtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den
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Reglement zum Schulgesetz
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Kreativität g) Lernen und Reflexion h) Sprache und Kommunikation i) Eigenständigkeit und soziales Handeln 2.2.2. Stundentafel Primarstufe * § 4b * Fachbereiche Primarstufe 1 In den nachstehenden Fachbereichen
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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buches vom 26. Juni 1998 steht. § 170 * Einsicht ins Güterrechtsregister 1 Das Recht, beim Handelsregisteramt Einsicht ins Güterrechtsregister zu nehmen, bleibt gewahrt. 3.2. Vormundschaft § 171 * … 3 im Kanton Zug die juristische Persönlichkeit zuer- kannt werden, ohne dass eine Eintragung im Handelsregister zu erfolgen hat. Gesuche sind unter Einsendung der Statuten oder Reglemente dem Re- gierungsrate Verfügungen führt die Erbschaftsbe- hörde ein Protokoll. Die Erklärungen der Erben sowie Dritter zu Handen des Protokolls sind von diesen zu unterzeichnen. § 74 * … § 75 * Aufnahme des öffentlichen Inventars
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641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
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Periodische Inspektion von Apotheken oder Drogerien: 75 bis 140 18. * Bewilligung zur Herstellung, zum Handel und zur Abgabe von Heil- mitteln: 65 bis 340 (Verlängerung solcher Bewilligungen: die Hälfte) 19
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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sowie Arbeitsverweigerung von In- haftierten im Strafvollzug; l) Geld- oder Warenspiele, Tausch und Handel von Gegenständen sowie andere Rechtsgeschäfte und Botengänge unter Inhaftierten; m) Aufnahme unerlaubter vom Personal ohne vorgängige Verfügung umgehend angeordnet und vollzogen werden, wenn sofortiges Handeln im Interesse eines ordnungsgemässen Betriebs notwendig ist. Die Anstaltslei- tung verfügt nachträglich
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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(RTVG) vom 24. März 20063)); 18. Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 19644) (gemäss Art. 41 Abs. 1); 19. Bezeichnung des Kontrollorgans