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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Leistungsabgeltung zugunsten dieses Kindes gemäss der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung. 2 Handelt es sich um eine Zuweisung an eine Schule, die keiner Vereinba- rung untersteht, regelt und übernimmt Vorgesetzter des Rektors. 21 412.11 3 Er leitet die Sitzungen der Schulkommission. In dringenden Fällen handelt er für die Schulkommission und orientiert sie anschliessend über die getrof- fenen Massnahmen. 4
512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
Kanton Zug 512.15 Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei Vom 16. Dezember 2008 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsve
811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
entsprechende Gemeinde oder das Amt für Umweltschutz über die Ergebnisse der Abklärungen orientieren5); handelt es sich um Sonder- abfälle, ist das Amt für Umweltschutz zu informieren. 2 Das Amt für Umweltschutz
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
Voraussetzungen dem Un- terricht zu folgen vermögen, in der betreffenden Klasse genügend Platz vor- handen ist und sie die für sie festgesetzte Gebühr entrichtet haben. 2 413.16 2 Die Hospitierenden sind
215.712 - Verordnung über den Leitungskataster (Leitungskatasterverordnung, LKV)
gesetz- lichen Auftrags notwendig sind; c) Dritten, wenn sie im Auftrag des Kantons oder der Gemeinde handeln oder ein berechtigtes Interesse nachweisen und die Geheimhaltungsin- teressen wahren. § 16 Datenabgabe
932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
tigung hat, meldet dies unverzüglich der Wildhut via Einsatzleitzentrale der Zuger Poli- zei. 2 Handelt es sich um einen in der Praxis nachvollziehbaren Ansprechfehler, erfolgt kein Anzeigeverfahren. In
711.31-17-1.de.pdf
öffentlichen Mitwirkung. Neben diesen Anpassungen gibt es auch Fortschreibungen des Richtplans. Dabei handelt es sich um konkrete Vorhaben, welche im Richtplan aufgeführt waren und in der Zwischenzeit (z. B
414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
nach der Schulordnung. 2 Die Schülerorganisation hat das Recht, in allen Belangen der Schule zu- handen der zuständigen Instanzen Anträge zu stellen. § 3 Unterrichtszeit 1 Im Langzeitgymnasium darf das
414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
nach der Schulordnung. 2 Die Schülerorganisation hat das Recht, in allen Belangen der Schule zu- handen der zuständigen Instanzen Anträge zu stellen. § 3 Unterrichtszeit 1 Im Langzeitgymnasium darf das
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Übereinkommen)2); f) die zuständige Behörde für die Zustellungen gerichtli- che Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent- scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lu- gano-Übereinkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öffent- liche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweizeri- schen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder al- ternativ

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