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1810.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1810.2 Laufnummer 13192 Interpellation von Moritz Schmid betreffend Sicherheit beim Gefangenentransport (Vorlage Nr. 1810.1 - 13064) Antwort des Regierungsrates vom 1. September 2009 Sehr
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1903.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1903.1 Laufnummer 13327 Kleine Anfrage von Vreni Wicky betreffend Hilfe an Haiti nach dem Erdbeben Antwort des Regierungsrates vom 2. Februar 2010 Am 14. Januar 2010 reichte Kantonsratsviz
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2524.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2524.1 Laufnummer 14963 Postulat von Michèle Kottelat betreffend Respekt-Kampagne im Kanton Zug vom 9. Juni 2015 Die Kantonsrätin Michèle Kottelat, Zug, sowie drei Mitunterzeichnende haben
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2614.1 - Interpellationstext
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Lustenberger, Baar, hat am 26. April 2016 folgende Interpellation einge- reicht: Der schweizerischen Handelsstatistik ist zu entnehmen, dass die Importe von Platin wertmäs- sig mit Abstand den grössten Anteil der Tochterunter- nehmen BASF Metals GMbH eine Handelsniederlassung. Diese ist seit 2006 im kantonalen Handelsregister eingetragen. BASF verpflichtet sich in seinem code of conduct zu „Liefe r- kettenverantwortung“: gehandelt wird? 3. Wie gedenkt der Kanton Zug auf die Tatsache zu reagieren, dass ein Unternehmen im Handelsregister des Kantons eingetragen ist, welches sich zwar in seinen Unterne h- mensrichtlinien zur Einhaltung
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2687.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2687.3 Laufnummer 15429 Änderung des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 31. März 2017 Sehr geehrte
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1745.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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urteilung von Rekursen gegen Erlassentscheide in die Hände eines Einzelrichters legt, der ra- scher handeln kann als eine Kollegialbehörde. Es empfiehlt sich daher, § 6 der Geschäftsord- nung durch eine Ziff verzichtet worden, da es sich bei den Entscheiden über Steuererlasse nicht um Massenverfügungen handelt wie bei der Steuerveranlagung, son- dern um eine Überprüfung des Einzelfalls. Das Verwaltungsgericht
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995.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Auftrag zur Nachkontrolle oder Aufnahme von Ermittlungen zu ge- ben. Gleichzeitig unterstützt er die handelnden Mitarbeitenden mit wichtigen In- formationen und Hinweisen und lässt wichtige Angaben in den Rechner (Vorjahr 48) Fälle von häuslicher Gewalt verursacht durch 124 Aggressoren oder Täter. Bei 102 Personen handelte es sich im Erhebungszeitraum somit um Einzeltäter. 22 Personen traten mehrfach in Erscheinung. Beinahe Einzelbestimmungen alle erforderlichen Anordnungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Polizeiliches Handeln gestützt auf die polizeiliche Generalklausel genügt gemäss Art. 36 der Bundesverfassung jedoch nur
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1333.05 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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Gymnasiastinnen und Gymnasiasten im Maturitätslehrgang und Schülerinnen und Schüler in der Handelsmittelschule das Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten dem Grundlagenfach Musik vorziehen, gibt es dafür t zurückzuweisen. Im Zwischenbericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 8. Juli 2005 zu Handen des Kantonsrates (Vorlage Nr. 1333.3 - 11800) wird der Regierungsrat aufgefordert, seine ursprüngliche auch noch für andere Fächer zur Verfügung stehen muss. 8 1333.5 - 11874 ♦ Bei der Kantonsschule handelt es sich um eine der grössten Mittelschulen der Schweiz. Ist in diesem grossen Gebäudekomplex eine
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2251.01 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
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äusseren G e- schäftsganges handelt (Funktionieren der Gerichte). Beim inneren Geschäftsgang (Rechtspre- chung) müssen die Gerichte keine Auskünfte erteilen, ausser es handelt sich im Einzelfall um einen Abs. 1 handelt es sich um Geschäfte, die allein auf Antrag der Gerichte dem Kantonsrat unterbreitet werden. Beispiel: Gerichtsorganisationsgesetz vom 26. August 2010, BGS 161.1. Bei Abs. 2 handelt es sich und der Regierungsrat erfolgreich Optimierungen bei der Parlamentsplanung. Regi e- rungsrätliches Handeln und der Ratsbetrieb stehen in einer wachsenden gegenseitigen Abhä n- gigkeit, so dass diese wichtige
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2274.4a - Beilage 1
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das ohne Gebührenerhebung fast nicht finanzierbar ist; - es muss sich um ein spezifisches Objekt handeln (z.B. Tunnel, Brücken) ; - durch die Benutzung des Bauwerks entstehen für den Einzelnen wesentliche berechnet: Zinssatz 2015–2022: 0,8 % pro Jahr; Zinssatz ab 2023: 1,0 % pro Jahr. Selbstverständlich handelt es sich bei diesen Zinssätzen um Annahmen, die sich bis zum definitiven Entscheid über den vorliegenden Der Unterhaltsaufwand fällt ab Fertigstellung des Stadttunnels an, also erstmals im Jahr 2031. Es handelt sich um einen pauschalen Mittelwert pro Jahr gemäss Annahmen des Tiefbauamts. Dabei setzt sich der