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611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
atz während ih- rer betriebswirtschaftlichen oder technischen Nutzungsdauer erfüllen kann. 2 Es handelt sich insbesondere um Aufwände für den Unterhalt, namentlich Instandhaltung und kleinere Instandsetzungen
413.20 - Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE)
Voraussetzungen dem Un- terricht zu folgen vermögen, in der betreffenden Klasse genügend Platz vor- handen ist und sie die für sie gegebenenfalls festgesetzte Gebühr entrichtet haben. 2 Die Hospitierenden
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
sowie Arbeitsverweigerung von In- haftierten im Strafvollzug; l) Geld- oder Warenspiele, Tausch und Handel von Gegenständen sowie andere Rechtsgeschäfte und Botengänge unter Inhaftierten; m) Aufnahme unerlaubter vom Personal ohne vorgängige Verfügung umgehend angeordnet und vollzogen werden, wenn sofortiges Handeln im Interesse eines ordnungsgemässen Betriebs notwendig ist. Die Anstaltslei- tung verfügt nachträglich
153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
Kanton Zug 153.2 Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV) Vom 2. Oktober 2018 (Stand 5. Dezember 2020) Der Regi
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Abgabe von Empfehlungen zu Handen der Projektleitenden; d) Weiterentwicklung der Methoden und Hilfsmittel im Projektmanage- ment und Verabschiedung entsprechender Standards zu Handen des Kompetenzzentrums zu Handen der zentralen IT; c) Koordination von Budget und Finanzplan für die Wartung der dezen- tralen IT-Infrastruktur sowie den Betrieb und die Pflege der dezentra- len Fachanwendungen zu Handen der ing 1 Das Projektreporting wird monatlich von der Projektleitung mittels Projektstatusbericht zu Handen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers und der zentralen IT sichergestellt. 2 Das Projektcontrolling
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
Geräten zur elektronischen Kom- munikation mit der Aussenwelt; o) Spiele um Geld oder Waren, Tausch und Handel von Gegenständen sowie andere Rechtsgeschäfte und Botengänge unter Gefangenen; und p) Rauchen an
632.1 - Steuergesetz
zulässig. * § 167 Löschung im Handelsregister 1 Eine juristische Person darf im Handelsregister erst dann gelöscht werden, wenn die kantonale Steuerverwaltung dem Handelsregisteramt angezeigt hat, dass die Teilhabenden sowie Kom- manditärinnen und Kommanditären anteilmässig zugerechnet. 2 Ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personenge- samtheiten ohne juristische Persönlichkeit, die aufgrund 2 Ausländische juristische Personen sowie nach § 10 Abs. 2 steuerpflichtige, ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personenge- samtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den
942.43-1-1.de.pdf
Mitglied eines Organs noch Mitarbeitende von Geldspielunternehmen oder von Fabrikations- und Handelsbetrieben der Geldspielbranche sein noch dürfen sie an solchen Unternehmungen beteiligt sein oder ein Beschlossen von der Plenarversammlung der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz zu Handen der Ratifikation in den Kantonen am 20. Mai 2019. Für die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und
942.45-1-1.de.pdf
Deutschschweiz und des Kantons Tessin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz zu Handen der Ratifikation in den Kantonen am 20. Mai 2019. Für die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u

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