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413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
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Voraussetzungen dem Un- terricht zu folgen vermögen, in der betreffenden Klasse genügend Platz vor- handen ist und sie die für sie festgesetzte Gebühr entrichtet haben. 2 413.16 2 Die Hospitierenden sind
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711.31-18-1.de.pdf
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öffentlichen Mitwirkung. Neben diesen Anpassungen gibt es auch Fortschreibungen des Richtplans. Dabei handelt es sich um konkrete Vorhaben, welche im Richtplan aufgeführt waren und in der Zwischenzeit (z. B
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Kollektiv- oder Kommanditge- sellschaft strafbar, wenn sie für diese gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Fällt eine Busse von höchstens Fr. 10 000.– in Betracht und können die natürlichen Personen
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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(RTVG) vom 24. März 20063)); 18. Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 19644) (gemäss Art. 41 Abs. 1); 19. Bezeichnung des Kontrollorgans
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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e verwendet werden. * 2 Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigenbedarf gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. * § 16 Tierschutz 1 Die Angelgeräte sind dauernd zu beaufsichtigen
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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e verwendet werden. * 2 Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigenbedarf gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. * § 16 Tierschutz 1 Die Angelgeräte sind dauernd zu beaufsichtigen
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332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
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Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist bei der Rekurskom- mission abgegeben oder zu deren Handen der Schweizerischen Post, einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder
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414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
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die Schülerinnen und Schüler in die psychische und soziale Situation von Akteuren, verstehen deren Handeln und übertra- gen solche Erfahrungen auf schulische Problemsituationen; und b) interessieren sie sich
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632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
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Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u
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161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
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Kanton Zug 161.7 Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG) Vom 15. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2022) Das Obergericht des Kantons Zug, ges