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1731.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bebauungs- plan eingeflossen. Im März 2014 hat der Stadtrat Zug den überarbeiteten Bebauungspl an zu Handen der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Nach seinen Angaben wird der Stadtrat noch vor den Sommerferien
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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Finanzhilfe wäre nur möglich, wenn es sich gemäss § 7 des GöV um Anlagen von zentraler Bedeutung handeln würde, was bei der ZBB nicht der Fall ist. Im Rahmen der GöV-Beratung im Kantonsrat und dessen Kom- von öffentlich zugänglichen Einrichtungen im kantonalen Tourismusbereich ausgerichtet werden. Es handelt sich um je einen Investi- tionsbeitrag an die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee und an die Einrichtungen im kantonalen Tourismusbereich mit Beiträgen aus dem Tourismusgesetz unterstützen. Es handelt sich dabei einerseits um die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee. Diese soll an die Kosten
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1807.2 - Antwort des Regierungsrates
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13181 Ergänzende Angaben liefert das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan). Aller- dings handelt es sich dabei um einen leicht anderen Indikator (Berechnung: Anzahl 'Operation Kaiserschnitt' / Anzahl AndreasKlinik entspricht diesen Feststellungen und ist konsistent zum schweizerischen Trend. Zum einen handelt es sich bei der AndreasKlinik um ein Privatspital und zum andern werden dort mehr zusatzversicherte
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1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zum Teil als Kauf (ca. 1'600 m²). Zum Teil wird er mit Realersatz (ca. 2'600 m²) abgegolten. Es handelt sich dabei um Landwirtschaftsland. Die betroffene Grundeigentümerschaft wurde über das Projekt frühzeitig
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1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sanierungskosten belaufen sich auf 2,5 Mio. Franken. Projektbeschrieb Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um die Sanierung respektive Erneuerung der Kan- tonsstrasse C im Dorfgebiet Hünenberg, von III. Projektbeschrieb Motorisierter Individualverkehr Bei der Chamerstrasse (Kantonsstrasse C) handelt es sich um eine Hauptverkehrsstrasse. Im Projektperimeter beträgt die Ausbaugeschwindigkeit 50 km/h erweitert werden darf, wenn sie gleichzeitig lärmsaniert wird. Beim vorliegenden Strassenprojekt handelt es sich lediglich um eine Sanierung. Zudem beinhaltet das Lärmsanierungsprojekt einen wesentlich
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1829.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Vorlage Nr. 1829.3 Laufnummer 13178 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke - Bergstrasse, Geme
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1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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oder Beschäftigungsstätten für erwachsene Personen mit Behinderung. Bei diesem Anforderungskatalog handelt es sich um bundesrechtliche Minimalvorschriften und es steht den Kantonen frei, ihn auszuweiten (vgl
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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Übereinkommen)2); f) die zuständige Behörde für die Zustellungen gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidun- gen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Über- einkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öf- fentliche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweize- rischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder alternativ
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1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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mens über die Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent- scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (Lugano-Übereinkommen)2), f) die zuständige Behörde für die Zustellungen ns über die Zustän- digkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (Lugano-Übereinkommen). 4 Es ist zuständig für die interkantonale Rechtshilfe kann die öf- fentliche Bekanntmachung zusätzlich zu Informationszwecken im Schweize- rischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. 3 Die Ausschreibung zur Fahndung (Art. 210 StPO) kann zusätzlich oder alternativ
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1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Januar 2007 der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Ein- richtungen (IVSE) bei. Bei der IVSE handelt es sich seit der Einführung der NFA um die ein- zige verbindliche Grundlage für die interkantonale sie an konkrete Ereignisse anknüpft oder unabhängig davon in genereller Weise vorgesehen ist. Es handelt sich dabei weniger um eine eigene Aufsichtskategorie als um eine Form der präventiven oder repressiven