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1886.14 - Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts
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diese Bestimmungen ebenfalls anzupassen bzw. ein Gesetz, das heute obsolet ist, aufzuhe- ben. Es handelt sich um folgende Gesetze bzw. Paragraphen: 1886.14 - 13485 Seite 10/13 3.1 Gesetz über die Veran
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1886.15 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zum Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts zum GOG
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gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent- scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (Lugano-Über- einkommen)1), f) die zuständige Behörde für die Zustellungen ab 1. Januar 2011 nicht mehr in Kraft stehende Lugano-Übereinkommen von 1988 verwiesen wird. Es handelt sich dabei um eine rein formelle Änderung, d.h. Artikel und Bezeichnung des Abkommens müssen angepasst
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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für Klassen, Erziehungsberechtigte und Schul- hausteams; - ein systemisches Denken, Verstehen und Handeln unter Einbezug neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich Beratung, Therapie und Abklärungen; SchulG neu in § 33bis Abs. 3 SchulG wiedergegeben. Bei der Änderung von Absatz 4 (vormals Abs. 5) handelt es sich um eine fachliche Richtigstel- lung. Der Einbezug des SPD soll neu nicht mehr nur an die und die Marginale "Talentförderung in Kunst und Sport " überführt. Denn, wie bereits ausge- führt, handelt es sich hierbei nicht um eine sonderpädagogische Sonderschulung, sondern um eine besondere Schulungsform
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1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1672.9 Laufnummer 13249 Änderung des Schulgesetzes (Konzept Sonderpädagogik) und Änderung des Lehrperso- nalgesetzes Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 1. Oktober 2009 Seh
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1672.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Konzept Sonderpädagogik des Regierungsrates vorsieht. Bei den erwähnten finanziellen Auswirkungen handelt es sich nicht um exakte Beträge, son- dern um Grössenordnungen. Der Regierungsrat geht von acht
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1672.08 - Antrag des Regierungsrates
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Mitfinanzierung ab, so hat die Gemeinde 100% der Kosten zu tragen. 4 unverändert. § 36 Abs. 2 und 3 2 Handelt es sich um eine Zuweisung an eine Schule, die keiner Vereinba- rung untersteht, regelt und übernimmt
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1672.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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(Stawiko) hat die Vorlage Nr. 1672.2 - 12732 an der Sitzung vom 12. Januar 2009 nicht beraten. Es handelt sich um ein unübersichtliches, verschachteltes Geschäft. Der Regierungsrat ver- knüpft den Beitritt
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1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Kantons Zug und seiner gesamten Volkswirtschaft die Dienste einer zeitgemässen Hypothekar- und Handelsbank zur Verfügung. Die ZKB ist eine spezialgesetzliche bzw. öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten. Bei den selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten handelt es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 52 Abs. 2 Zivilgesetzbuch Seite 7/13 Auch die ZVB ist daher seit über 100 Jahren privatrechtlich organisiert. Bei der ZVB handelt es sich um eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 762 OR. Hauptaktionär ist
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1761.2 - Antwort des Regierungsrates
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ist in hohem Mass mit der Weltwirtschaft verflochten und profitiert von möglichst liberalen Handelsbeziehungen und steht Freihandelsabkommen grundsätzlich offen gegenüber. Im Sinne der Konsequenz soll daher im Rahmen eines WTO-Abkommens oder eines FHAL keineswegs in Frage gestellt, solange sie nicht handelsrelevant sind. Das Verhandlungsmandat sieht in den angesprochenen Bereichen denn auch nichts Konkretes Regierungsrat des Kantons Zug im Rahmen der Vernehmlassung zur Beseitigung von techni- schen Handelshemmnissen (Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handels- hemmnisse) - im Einklang mit dem
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1761.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1761.1 Laufnummer 12938 Interpellation von Beni Langenegger und Beat Zürcher betreffend Agrarfreihandelsabkommen mit der EU - Auswirkungen auf den Kanton Zug vom 27. November 2008 Die Kant