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2276.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Ersatzrichter gedeckt. Diese Situation mag vielen Personen als unbefriedigend erscheinen. Indessen handelt es sich hierbei um einen Einzelfall, welcher eine Verfassungsänderung bzw. ein Gesetzgebungsprojekt
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2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
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Finanzdirektion Direktionssekretariat Beilage 5 - AN Obergrenze Des Gehalts Des CEO.Doc Baarerstrasse 53, 6300 Zug T 041 728 36 03, F 041 728 24 66 www.zg.ch/finanzen Zug, 14. Mai 2018 / rarc FD FDS 4
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3224.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und Konkurs (SchKG, SR 281.1) − Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) − Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) − Verordnung 104 Total Aktive Rechnungsabgrenzungen 89’507’430.15 96’430’000.03 6’922’569.88 106 Vorräte 1060 Handelswaren 1’060’171.55 1’098’086.54 37’914.99 106 Total Vorräte 1’060’171.55 1’098’086.54 37’914.99 107 Wertaufholung Wertverlust Bilanz per 31.12.2019 31.12.2020 Vorräte und Anlagen im Finanzvermögen Handelswaren 1'060'172 73'239 -35'324 1'098'087 Grundstücke FV 87'761'749 1'650 1) -12'851 2) 2'893'332 90'643'880
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3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
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und Konkurs (SchKG, SR 281.1) − Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) − Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) − Verordnung 104 Total Aktive Rechnungsabgrenzungen 89’507’430.15 96’430’000.03 6’922’569.88 106 Vorräte 1060 Handelswaren 1’060’171.55 1’098’086.54 37’914.99 106 Total Vorräte 1’060’171.55 1’098’086.54 37’914.99 107 Wertaufholung Wertverlust Bilanz per 31.12.2019 31.12.2020 Vorräte und Anlagen im Finanzvermögen Handelswaren 1'060'172 73'239 -35'324 1'098'087 Grundstücke FV 87'761'749 1'650 1) -12'851 2) 2'893'332 90'643'880
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3413.1 - KESB ab Seite 126 der Vorlage Nr. 3412
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und Konkurs (SchKG, SR 281.1) − Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) − Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) − Verordnung Aktien in Namenaktien umwandeln und dies dem Handelsregisteramt anmelden. Bei allen Aktien- gesellschaften, die dies versäumt hatten, musste das Handelsregisteramt von Amtes wegen einen entsprechenden Eintrag nun abgerechnet werden konnten 1,8 Millionen Franken höhere Gebühreneinnahmen da mehr Handelsregistereintragungen und abgerechnete Konkursverfahren 5 Investitionsrechnung Budgetkredite Projekt und Bezeichnung
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3412.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und Konkurs (SchKG, SR 281.1) − Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) − Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) − Verordnung Aktien in Namenaktien umwandeln und dies dem Handelsregisteramt anmelden. Bei allen Aktien- gesellschaften, die dies versäumt hatten, musste das Handelsregisteramt von Amtes wegen einen entsprechenden Eintrag nun abgerechnet werden konnten 1,8 Millionen Franken höhere Gebühreneinnahmen da mehr Handelsregistereintragungen und abgerechnete Konkursverfahren 5 Investitionsrechnung Budgetkredite Projekt und Bezeichnung
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257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gernss Spielautomatengesetz. 3.2.5 Im Bereich Handel mit alkoholhaltigen Getrunken trifft der Bund im Alkoholgesetz einschränkende Vorschriften nur bezüglich Handel mit gebrannten Wassern. Darnach gilt 12 257 13 für den Handel mit nicht gebrannten alkoholhaltigen Getrn ken keine Bewilligungspflicht mehr vor. Eine solche bezieht sich im Gegensatz zum geltenden Recht nur noch auf den Klein- handel mit gebrannten ‘Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getrunken“ soll neu “Gesetz über das Gastge werbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern“ heissen. Der Handel mit nicht gebrannten alkoholhaltigen
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861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
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Kanton Zug 861.421 Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften Vom 29. September 2017 (Stand 1. Oktober 2017) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf §
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442.1-1-1.de.pdf
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2. A. – 1. 1. 2007 – 0 442.1 1 CONVENTION conclue relativement à la réorgani- sation et nouvelle circonscription de l’Evêché de Bâle. La Convention conclue le 12 Mars 1827 relativement à la réorga- ni
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2297.1 - Antwort des Obergerichts und des Regierungsrats
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den Kosten im Erwachsenenvollzug. Dies ist unter anderem die Konsequenz daraus , dass auf- 5 Es handelt sich dabei nicht um Vollkosten, da Abschreibungen für Investitionen aber auch der Ertrag aus der fahr mussten diese in eine geschlossene Einrichtung verlegt werden. Beim ande- ren Jugendlichen handelt es sich um eine sehr junge Person, welche aufgrund des Alters und des Anlassdeliktes in einem Schulheim Ausnahmefällen auch in gut ausgewählten privaten Einric h- tungen (worunter auch Pflegefamilien). Es handelt sich dabei allesamt um vom Kanton und/ oder Bund anerkannte Institutionen. In solchen ausserkantonalen