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1845.2 - Antwort des Regierungsrates
Polizeikorps zu überführen. 5. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass selbstverantwortliches Handeln wichtiger ist als Delegation der Verantwortung? Ist ein eigenes Polizeimittel in den Händen der Ein- kantonale Polizei? Der Regierungsrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass selbstverantwortliches Handeln ef- fektiver ist als die Delegation der Verantwortung. Zu beachten ist aber, dass sich einerseits in der Frage 5 formulierte Auffas- sung der Interpellantin auf, wonach das selbstverantwortliche Handeln in der Vorbild- und Er- zieherrolle wichtiger ist als die Delegation der Verantwortung an den Staat
1844.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
starke wirtschaftliche Kraft erleichtert es, internationale und nationale Vorgaben in konkretes Handeln umzusetzen. Kanton und Gemeinden sind Vorbilder. Informierte Einwohnerinnen und Einwohner messen
1843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1843.2 Laufnummer 13499 Postulat der CVP-Fraktion betreffend 1-Tonne-CO2-pro-Kopf-Ausstoss (Vorlage Nr. 1843.1 - 13137) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 10. August 2010 Sehr geeh
1845.1 - Interpellationstext
verübt. Beim ersten Opfer handelte es sich um einen 18-jährigen Mann, der gegen 18 Uhr beim Casino bewusstlos geschlagen und anschliessend ausgeraubt wurde. Beim zweiten Opfer handelte es sich ebenfalls um Seite 2/2 1845.1 - 13139 5. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass selbstverantwortliches Handeln wichtiger ist als Delegation der Verantwortung? Ist ein eigenes Polizeimittel in den Händen der Ein-
1848.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Rechtliche Grundlagen und finanzielle Auswirkungen Bei der Beteiligung des Kantons an der ZGKS AG handelt es sich um Verwaltungsvermögen. Die bestehende Beteiligung an der ZGKS AG figuriert unter dem Konto auch § 1 Gesetz über das Zuger Kantonsspital). Bei der Erhöhung der Beteiligung an der ZGKS AG handelt es sich um eine Investition, womit der Kanton sein Verwaltungsvermögen vermehrt. Gegenüber öffentlich
1847.2 - Antwort des Regierungsrates
nicht sämtliche Probleme lösen kann und dass nebst den gesetzlichen Grundlagen ein konsequentes Handeln aller betroffenen Behörden und Institutionen erforderlich ist. Deshalb braucht es die Vernetzungs-
1848.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Generalversammlung der Zuger Kantonsspital AG vom 31. Mai 2010 und wurde am 22. Juni 2010 im Handelsregister eingetragen. Der Regierungsrat hielt in seinem Beschluss vom 4. Mai 2010 weiter fest, dass er
1850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
te mit den Rek- toren der beiden in der Evaluation verbliebenen Fachhochschulen verifiziert. Es handelt sich um die Hochschule Luzern/Teilschule Technik & Architektur (HSLU/HTA) und die Hochschule für kostendeckenden Betrieb jedoch auch etwas länger als mit drei Jahren prognostiziert werden kann. Es handelt sich um einen Maximalbeitrag, der nicht zwingend ausgeschöpft werden muss. Dies zeigt auch die E
1851.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
che Anlagen. Diese wandeln Sonnenlicht direkt in elektri- sche Energie um. Ein Festkörper - oft handelt es sich um Silicium - baut dank Licht eine elekt- rische Spannung auf, die genutzt, geregelt und erarbeiten, die eine Installation unter bestimmten Bedingungen für verbindlich erklären sollen. Entweder handelt es sich um Richtlinien, d.h. um Empfehlungen an Dritte, beispielsweise auf Industriegebäuden pho
1850.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 1850.3 Laufnummer 13254 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff- rückgewinnung Zug (WERR) Bericht und Antrag der vorbera

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