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1851.1 - Postulatstext
n oder Zugreisenden bzw. die Sensi- bilisierung der Bevölkerung ist nicht zu unterschätzen – es handelt sich um permanente Öffent- lichkeitsarbeit durch die Betreiber der Anlagen im Sinne einer innovativen
1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im Vernehmlassungsverfahren gemachten Anregung, als weiteren Haupt- zweck die Prüfung staatlichen Handelns auf Recht und Billigkeit in die Zweckbestimmung auf- zunehmen, da dies das Vertrauen der Bevölkerung Anregungen für künftige Regelungen und gesetzliche Massnahmen unterbreiten. Die Prüfung staatlichen Handelns auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit steht nicht in ei- nem Konkurrenzverhältnis zur richterlichen Parteien offen steht. Auf Seiten der Träger öffentlicher Aufgaben ist dabei entscheidend, dass deren Handeln den gesetzlichen Vorgaben und rechtsstaatlichen Erforder- 1854.1 - 13173 Seite 20/34 nissen an ihre
1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Ombudsstelle frei, im Sinne des zu streichenden zweiten Satzes zu prüfen. Mit der Streichung des Satzes handelt es sich aber nicht mehr um einen zwingenden gesetzlichen Auf- trag. Die „Prüfung“ der Träger öffentlicher
1854.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
als nicht nötig erachtet, da es zu keiner klare- ren Bezeichnung des Sachverhaltes beiträgt. Es handelt sich lediglich um ein Füllwort. � Die Stawiko folgt einstimmig dem Antrag des Regierungsrates. Zu
1834.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
e Parkhäuser und 5 Park- platzanlagen mit einer Gesamtkapazität von total 2'256 Parkplätzen. Es handelt sich dabei um die folgenden Anlagen (nach Betreiberinnen und Betreibern geordnet): • Kanton Zug: liegt, dass der Kantonshauptort mit einem zeitgemässen Verkehrsleitsystem ausgestattet wird. Es handelt sich um eine vergleichsweise geringe Investition in den motorisierten Individualverkehr, welche wie zu bewilligen. Diese Vorlage hat eine neue Ausgabe von weniger als CHF 500'000.-- zur Folge. Es handelt sich somit um einen einfachen Kantonsratsbeschluss, welcher nach § 34 Abs. 1 der Verfas- sung des
1833.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Motion betreffend Ergänzungsleistungen für Einkommensschwache festgehalten hat (Vorlage 1833.2), handelt es sich dabei um ein Instrument, das in Bezug auf die ursprünglichen Ziele sinnvoll war, den heutigen sich auf zehn Millionen Franken belaufen. - Variante 2: Neue Familienbeiträge Bei dieser Variante handelt es sich um eine Kombination der aktuellen Mutterschaftsbeiträ- ge mit den konzeptionellen Grundlagen e. Das Modell ist daher nicht geeignet, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Auch bei Variante 0 handelt es sich nicht um ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Familienarmut. Die Ansätze lägen
1842.1a - Beilage
beitung der nachfolgenden Vorha- ben besteht ein kantonales Interesse. Mit Ausnah- me der Nr. 8 handelt es sich um Ergänzungen der Stadtbahn 1. Etappe; Sie sind räumlich noch nicht abschliessend abgestimmt Weiterbearbeitung der nachfolgenden Vorha- ben besteht ein kantonales Interesse. Mit Ausnahme der Nr. 8 handelt es sich um Ergänzungen der Stadt- bahn 1. Etappe; sie werden als Zwischenergebnis aufgenommen: Nr
1846.1b - Beilage 2
öffentliche Agenda nach aussen trägt und der Schule Raum zur Konzentration im Inneren bietet. Es handelt sich um ein interessantes Ensemble mit industrieller Vergangenheit. Es bildet einen öffentlichen
1846.1a - Beilage 1
Gymnasium Menzingen 7 Kantonales Gymnasium Menzingen8 Denkmalschutz Menzingen Beim Institut Bernarda handelt es sich um ein Baudenkmal aus den späten 1950er Jahren. Erstellt wurde es als Schwesternschule mit
1846.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Wachstum vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass die notwendige Infrastruktur vor- handen ist. Wir vermitteln diese Strategie deshalb so ausführlich, weil sie auf den Raumbedarf grossen Einfluss

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