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2037.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
ngen für das Kantonsgebiet einheitlich fest. Kommen sie diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nach, handelt der Regierungsrat an ihrer Stelle. 3 Die Standortgemeinden sind im übrigen Bereich der Langzeitpflege
2037.2 - Antrag des Regierungsrates
ngen für das Kantonsgebiet einheitlich fest. Kommen sie diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nach, handelt der Regierungsrat an ihrer Stelle. 3 Die Standortgemeinden sind im übrigen Bereich der Langzeitpflege
1898.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
relativ gering, das Gefälle nur marginal und die Stadt Zug reinigt die Artherstrasse häufig. Zudem handelt es sich beim Zugersee um ein gros- ses Gewässer, das am Ostufer keine Flachwasserzonen aufweist.
1894.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
und gewisse Vorbereitungsarbeiten für die dritte Wohngruppe ausgelöst. Es Seite 4/4 1894.3 - 13399 handelt sich also bei diesen Arbeiten um die Auslösung des letzten Bauloses. Dieses Vorgehen ist für die
1909.2 - Antrag des Regierungsrates
Konkor- dat miteinander eine Vereinbarung abgeschlossen haben. 3. Polizeiorgane sind hoheitlich handelnde Personen. Art. 3 Amtshilfe 1 Die Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen 2 Das Recht des Leistungserbringers gilt namentlich auch für die Grund- sätze des polizeilichen Handelns und der polizeilichen Massnahmen sowie für die Rechtspflege. 3 Der Leistungserbringer kann die Erfüllung
1909.4 - Ergebnis 1. Lesung im Kantonsrat
Konkor- dat miteinander eine Vereinbarung abgeschlossen haben. 3. Polizeiorgane sind hoheitlich handelnde Personen. Art. 3 Amtshilfe 1 Die Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen 2 Das Recht des Leistungserbringers gilt namentlich auch für die Grund- sätze des polizeilichen Handelns und der polizeilichen Massnahmen sowie für die Rechtspflege. 3 Der Leistungserbringer kann die Erfüllung
1909.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
Konkor- dat miteinander eine Vereinbarung abgeschlossen haben. 3. Polizeiorgane sind hoheitlich handelnde Personen. Art. 3 Amtshilfe 1 Die Polizeikorps sind verpflichtet, sich gegenseitig die notwendigen 2 Das Recht des Leistungserbringers gilt namentlich auch für die Grund- sätze des polizeilichen Handelns und der polizeilichen Massnahmen sowie für die Rechtspflege. 3 Der Leistungserbringer kann die Erfüllung
1909.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 1909.3 Laufnummer 13470 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 6. November 2009 über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkord
1918.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
handlung veranlasst oder eine öffentliche Einrichtung oder Sache im Ge- meingebrauch benützt. 2 Handeln mehrere Personen gemeinsam, so haften sie für Gebühren und Auslagen solidarisch, soweit keine andere
1918.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
handlung veranlasst oder eine öffentliche Einrichtung oder Sache im Ge- meingebrauch benützt. 2 Handeln mehrere Personen gemeinsam, so haften sie für Gebühren und Auslagen solidarisch, soweit keine andere

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