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1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Busverkehr in der Region Zug im Auftrag des Kantons Zug und eini- ger Nachbarkantone. Bei der ZVB handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die im Handels- register des Kantons Zug eingetragen ist. Die Busgaragierungsanlagen in Zug, Oberägeri, Menzingen und Rotkreuz. Bei den Arealen in Oberägeri und Zug handelt es sich um Schlüsselgebiete für die räumliche Entwicklung der beiden Gemeinden. Für das Areal im
1936.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
rte Beteiligungs- und Subventionsbeiträge des Bundes an die ZVB zusammensetzt. Aus seiner Sicht handelt es sich um einen für den Kanton Zug vorteilhaf- ten Kaufpreis, der auch unter dem ursprünglichen
1936.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
umzuwandeln. Dadurch ist keine Änderung der Mitwirkungs- und Vermögensrechte verbunden. Jedoch kann der Handel mit den Aktien kontrolliert werden um zu vermeiden, dass sich allenfalls nicht erwünschte Aktionäre
1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Neubau einer Schul- und Sportanlage in Hünenberg/Bösch der International School of Zug and Luzern handelt es sich um ein wahrscheinlich einmaliges Grossprojekt eines privaten Anbieters im Bildungsbereich
1950.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
en der ISZL teilten mit, dass zur Zeit keine Kinder aus Schweizer Ehen auf- genommen werden. Es handelt sich um eine Praxis, die seit der Fusion der damaligen Riversi- de School und der International School
1950.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1950.4 Laufnummer 13647 Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen des Kantons an die International School of Zug and Luzern für das Bauprojekt am neuen Standort in Hünenberg Bericht und Ant
1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auferlegt werden. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit hat Verfas- sungsrang. Jegliches staatliches Handeln muss verhältnismässig sein. Dieser Grundsatz hat sich auch im Umweltrecht niedergeschlagen. Im Rahmen ausgedehnt werden, was zur Aufhebung von § 20 EG USG führt. d) Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 7) Hier handelt es sich um eine rein formale Anpassung. Mit der Revision der Verordnung über die Umweltverträgli Begriffsanpassung wird dokumentiert, dass nicht mehr nur Abbruchgeräte zum Einsatz kommen. Vielmehr handelt es sich um einen geordneten Rückbau. Dabei werden die einzelnen Komponenten (Holz, Metalle, Betonteile
1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Zunahme jedoch vernachlässigbar. Auch an privaten Anlässen wird gelegentlich Feuerwerk gezündet. Dabei handelt es sich eher um ein nachbarrechtliches als um ein Umweltproblem. Verschiedene Gemeinden haben aus- Gesetzestext von Richtlinien und Normen aus. Der Gesetzestext ist korrekt. Bei Richtlinien und Normen handelt es sich in der Tat nicht um Gesetzesvorschriften, sondern wie beispielsweise bei den SIA-Normen um
1994.2 - Antwort des Regierungsrates
zwischen Übertretungen einerseits und Vergehen und Verbrechen andererseits unterschieden. Mehrheitlich handelt es sich jedoch um Übertretungen (z.B. Missachtung der Ein- und Ausgrenzungen, Konsum von Betäubungsmit- Ausschaffung der kriminellen Algerier ist jedoch bis heute nicht 1994.2 - 13823 Seite 3/4 möglich. Es handelt sich dabei um ein Vollzugsproblem. Seit 2004 verhandelt die Schweiz mit den algerischen Behörden
1995.1 - Interpellationstext
Meinung des Strafrechtlers Jonas Weber zu, wonach es sich bei geschilder- tem Fall um eine Straftat handelt und somit eine sogenannt vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen hätte erlassen werden können

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