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2004.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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welches zurzeit 144.1 Mio. Franken beträgt. Seinen Aktienbesitz darf der Kanton nicht veräussern; es handelt sich um Verwaltungsvermögen. Aufgrund dieses erhebli- chen finanziellen Engagements erachtet es die
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2023.2 - Antwort des Regierungsrates
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Abklärungen im Handelsregister eruiert. In diesem Kontext ist zu beachten, dass es sich bei der Umschrei- bung des Unternehmenszwecks im Handelsregister um eine Eigendeklaration handelt und dass im Kanton erwähnten „Rundschau“, er habe der Zuger Handelskammer angerufen und sei so zu Kunden gekom- men. Eine "Zuger Handelskammer" existiert nicht. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) ist ein bran- chenübergreifender nicht in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sein. Gemäss den vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) durchgeführten Recherchen hat sich im betreffenden Kanton noch eine dritte Sicherheitsfirma
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2023.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat zur Aussage eines Söldnerunternehmers in der erwähn- ten „Rundschau“, er habe der Zuger Handelskammer angerufen und sei so zu Kunden gekommen? 5) Was meint der Regierungsrat zur Aussage, dass sich nicht in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sein. Gemäss den vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) durchgeführten Recherchen hat sich im betreffenden Kanton noch eine dritte Sicherheitsfirma
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2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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strategisch rele- vante finanzielle Veränderungen, ausserhalb des Modells berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei insbesondere um den Strassenbau, den öffentlichen Verkehr sowie neue Aufgaben im Bereich Leistungsvereinbarungen, wenn es sich um die Auslagerung öffentlicher Aufgaben an private Dritte handelt (siehe Ziffer 8.4.3); − durch Subventionsvereinbarungen, wenn private Tätigkeiten im öffentlichen
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2026.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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BAK Basel Economics AG ein Finanzhaushaltsmodell für die Jahre 2010 – 2020 erarbeiten las- sen. Es handelt sich dabei um ein volkswirtschaftliches Prognose- und Simulationsmodell, das die vielfältigen Faktoren
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2025.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2025.4 Laufnummer 13790 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 - Umsetzung der Revision des Sachenrech
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2027.1 - Motionstext
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abgegebe- nen Empfangsgerät statt, so dass die Nutzerinnen und Nutzer trotz eines allfällig bereits vor- handenen Empfangsgerätes (z.B. digitaler Tuner im Fernsehgerät oder marktübliche Set-Top- Box eines anderen
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2040.2 - Antwort des Regierungsrates
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entsprechender Berechnungen von Staukosten auf die Studie der INFRAS, welche am 22. Mai 2003 zu Handen des Amts für Raum- planung des Kantons Zug erstellt wurde. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 25. Oktober
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2047.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hingegen zwingend vor, dass die Verlustscheine übernommen werden müssen, weshalb der Kanton jetzt zum Handeln verpflichtet ist. 4.2.2 Verschiedentlich wurde in der Vernehmlassung die Frage nach der Übernahme 200 Haushalte im Kanton Zug von Verlustscheinen aus der Krankenversicherung betroffen sein. Dabei handelt es sich um eine sehr grobe Schät- zung, zumal die Meldedisziplin der Krankenkassen im heutigen System welche die Gemeinden stellvertretend für die anspruchsberechtigten Personen beantragen können, handelt es sich um reguläre Prämienverbilligungsbeiträge. Sie sind somit in der Fi- nanzplanung und im jeweiligen
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2047.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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anwesenden 12 Mitglieder beschlos- sen einstimmig und ohne Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Es handelt sich um eine Muss-Vorgabe des Bundesrechts, und der Kanton hat die Umsetzung zu regeln. 4. Detailberatung genannten "Ausgleichskasse" nicht die Durchführungsstelle im Sinne von nArt. 64a KVG gemeint ist. Es handelt sich um die für die Prämienverbilligung zuständige Ausgleichskasse. Die Formulierung ist somit korrekt