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2487.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2487.2 Laufnummer 15006 Interpellation von Thomas Werner betreffend Aufnahme zusätzlicher Asylanten im Kanton Zug sowie Verteilung dieser auf die Zuger Gemeinden (Vorlage Nr. 2487.1 - 1489
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2501.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Vorlage Nr. 2501.3 Laufnummer 15021 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 Bericht und Antrag der vorb
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2501.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2501.4 Laufnummer 15031 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 Bericht und Antrag der Staa
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2496.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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mis- sion des Kantons Zug. Sie reicht dazu nachfolgend einen schriftlichen Bericht und Antrag zu Handen des Kantonsrats ein (§ 40 Abs. 1 Ziff. 8 GO KR). 2. Vorgehen der JPK Mit Schreiben vom 15. Januar
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2476.7 - Antrag von Kurt Balmer und Thomas Meierhans zur 2. Lesung
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Seite 2/2 2476.7 - 15119 2. Das Gesetz betrifft das Nachbarrecht. Gemäss Beschluss Version 1. Lesung handelt es sich um eine ganz allgemeine Zugangsbestimmung. Sogar die Gemeinde und der Kanton kann als Ni
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2482.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sittlichkeit, aber nicht nur. Es ist nicht aus- geschlossen, dass eine Verurteilung aufgrund des Handels mit verbotenen Substanzen ein Tä- tigkeitsverbot und damit die Nennung im Sonderprivatauszug nach Sachverhalt nicht gerecht, da es sich um einen schwe- ren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handeln würde. Es bedürfe auch für die Lehrpersonen der kantonalen Schulen einer ausdrücklichen und klaren Regelung kommt der Kanton unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben Teilen der Motion nach und handelt damit insbesondere nach den Prinzipien Ver- hältnismässigkeit, Einfachheit, Raschheit und Subsidiarität
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2481.1 - Motionstext
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unterstehen, regelmäss ig und umfassend durch die Justizprüfungskommission visitiert werden. Dabei handelt es sich um die Ombudsstelle, die Datenschutzstelle, das Verwaltungsgericht und das Obergericht. Bei
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2493.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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stellen (§ 13 Abs. 1 Viehhandelskonkordat). Dabei haben sie die Wahl, die Kaution beim Vieh- handelskonkordat oder bei der Kautionsversicherungs-Genossenschaft des Schweizerischen Viehhändlerverbands zu aus der Anlage des Vermögens bei gleichzeitig nur wenigen Kautionsfällen, für die das Vieh- handelskonkordat aufzukommen hatte. 2.3. Die Bedeutung des Viehhandelskonkordats heute Die Bedeutung des Vie Wir unterbreiten Ihnen den Antrag, die Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Vieh- handelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943; BGS 925.21) zu genehmigen
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2493.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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liche Belastung der Kantone berücksichtigt werden. Bei der „tierseuchenpolizeilichen Belastung“ handelt es sich um die mit dem Vollzug der Bekämpfung einer ausgebrochenen Seuche verbunde- nen Aufwände
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2493.1a - Beilage Interkantonale Vereinbarung
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Viehhandelskon- kordats. 5 Die Kantone bzw. Fürstentum Liechtenstein melden dem Vorort des Vieh- handelskonkordats die erforderlichen Angaben für die Überweisung. Art. 3 1 Für das Zustandekommen dieser Vereinbarung