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2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
entstanden sind (§ 5) – die direkte Haftung der einsatzleistenden Person ist ausgeschlossen (§ 6). Handelte diese jedoch grobfahrlässig oder vorsätzlich, kann der Kanton Regress nehmen (§ 13). Gemäss Bst Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter des RDZ zu delegieren, um diesen ein rasches und situat i- ves Handeln zu ermöglichen (verwaltungsinterne Massnahme). Da diese neuen Kompetenzen des RDZ verpflichtende tion Massnahmen zu treffen, um koordinierte Einsätze von Rettungsdiensten sicher zu stellen. Es handelt sich hier um die wichtigste Regelung betreffend die Organisation des Rettungswe- sens im Kanton Zug
2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Sei- te 22 seines Berichts hat der Finanzdirektor informiert, dass es sich lediglich um Annahmen handeln könne, weil sich die genauen Kosten erst bei der tatsächlichen Implementierung der Angebote ergeben
2628.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
4.3 Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch Beispielsweise bei Servicepersonal, Handelsreisenden etc.: bis CHF 50.– pro Monat 4.4 Fahrten zum Arbeitsplatz Öffentliche Verkehrsmittel: effektive Bürgschaft, Garantievertrag - 2 einfache Gesellschaft 3 1 Innominatverträge 8 12 Gesellschafts- und Handelsrecht 7 10 Wertpapierrecht - - Immaterialgüterrecht 1 - Privatversicherungsrecht 5 1 Schuldbetreibungs- Bürgschaft, Garantievertrag - - einfache Gesellschaft - - Innominatverträge - 4 Gesellschafts- und Handelsrecht 2 3 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 2 - Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 1 2 andere
2629.1 - Bericht der Datenschutzstelle
aufgrund der Ressourcensituation im ers- ten Amtsjahr nur ein «reaktives» anstelle eines «proaktiven» Handelns möglich. Datenschutz- audits/-kontrollen oder Begleitung von IT-Pro- jekten wurden vollständig Datenschutzkontrollen konn- ten keine durchgeführt werden (0 %). Bei den spezialgesetzlichen Aufgaben handelte es sich um Stellungnahmen zu Gesuchen für den elektronischen Zugriff auf Daten im Abrufverfah- ren öffentliche Aufgaben wahr, so treten sie quasi in die Fussstapfen des Kantons oder der Gemeinde. Handeln sie in Er- füllung einer öffentlichen Aufgabe, so werden sie in diesem Bereich ihrer Tätigkeit selbst
2629.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2629.2 Laufnummer 15198 Visitation und Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle für das Jahr 2015 Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission vom 3. Juni 2016 Sehr geehrter
2639.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Amtsende stattfinden muss, rechtlich keine Notwendig- keit, Abgangsentschädigungen zu zahlen. Es handelt sich dabei um eine grundlegend andere Ausgangslage als bei den Mitgliedern des Regierungsrats oder direkter Vergleich mit den umliegen- den Kantonen ist schwierig, da es sich um eine komplexe Materie handelt und die Kant o- ne verschiedene differenzierte Regelungen getroffen haben. Ein aussagekräftiger Ver- oder Aufgabenerfüllung) entrichtet wird. Bei der Vergütung während der noch laufenden 6 M o- nate handelt es sich schlicht und ergreifend um den vom Kanton geschuldeten Lohn im Gegenzug für die geleistete
2637.2 - Antwort des Regierungsrats
betroffen und eine gute Strasseninfrastruktur würde in Frage gestellt. Bei diesen «Kombi-Projekten» handelt es sich, unter anderem, um: 2637.2 - 15292 Seite 5/8 Projekt Zeitraum Gesamt- kosten in Mio. Fr.
2636.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zeitnaher Abschluss der Inventarvervollständigung zu Gunsten der Entwicklung von Bauprojekten und des Handels mit Liegenschaften verfolgt werden. 6. Folgen eines Unterbruchs der Inventarvervollständigung Die systematisch überprüft worden sind. Exakt dies leistet die aktuelle Inventarrevision. Genau genommen handelt es sich dabei nicht um eine Revision im Sinne einer Aktualisierung des Inventares, sondern – wie wissenschaftlicher, kult u- reller oder heimatkundlicher Wert» im Sinne von § 25 Abs. 1 Bst. a DMSG. Es handelt sich da- bei um gesetzlich vorgeschriebene Kriterien, die vor der Aufnahme eines Objekts ins Inventar
2644.3 - Bildungskommission
zwischen der Freiwilligenarbeit und dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gibt: Bei der Sonderschulung handelte es sich bis ca. 2008 um eine Versicherungsleistung, deren Verantwortung wesentlich beim Bundesamt durch ausgebildete Fachpersonen verlangen. Bei den Kindern aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich handelt es sich definitiv nicht um Kinder, die generell eine Sonderschu- Seite 8/10 2644.3 - 15297 lung benötigen
2652.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Abs. 2a ist sinnvoll, um festzulegen, dass der Regierungsrat lediglich kleinere Ausnahmen zu HRM2 handeln darf.  Zu § 1 Abs. 2a beschliesst die Kommission mit 11 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung, folgende g; - Keinen Anlagenspiegel im Anhang zur Jahresrechnung; - Keine Anlagenbuchhaltung. Allerdings handelt es sich um eine Generalklausel, die dem Regierungsrat ermöglicht, auch umfassendere Ausnahmen vorzusehen Abs. 2 Bst. a «Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung ist über acht Jahre auszugleichen;» Es handelt sich um eine Verschärfung der bisherigen Formulierung, wonach die Laufende Rechnung mittelfristig

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