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2497.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2497.2 Laufnummer 14992 Interpellation von Kurt Balmer, Flavio Roos und Barbara Gysel betreffend private Sicherheitsdienstleister (Vorlage Nr. 2497.1 - 14917) Antwort des Regierungsrats vo
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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4.3 Überdurchschnittlicher Kleider- und Wäscheverbrauch Beispielsweise bei Servicepersonal, Handelsreisenden etc.: bis CHF 50.– pro Monat 4.4 Fahrten zum Arbeitsplatz Öffentliche Verkehrsmittel: effektive Bürgschaft, Garantievertrag 1 - einfache Gesellschaft 1 3 Innominatverträge 14 8 Gesellschafts- und Handelsrecht 7 7 Wertpapierrecht - - Immaterialgüterrecht - 1 Privatversicherungsrecht 2 5 Schuldbetreibungs- Bürgschaft, Garantievertrag - - einfache Gesellschaft 1 - Innominatverträge 2 - Gesellschafts- und Handelsrecht 4 2 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 1 2 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 1 1 andere
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2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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der Anordnung flexibler (Zusatz-) Einsätze des bestehenden Personals. Auf einen Stellenantrag zu Handen des Budgets 2015 konnte verzichtet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bezüglich Verfahrensdauer der Strafrechtlichen Abteilung per Ende Berichtsjahr noch pendenten Verfahren aus dem Jahr 2013 handelt es sich um einen mittleren und drei grosse Wirtschaftsfälle (mit insg e- samt 13 Berufungen). Per
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2510.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts sowie der Schätzungskommission (gedruckter Bericht)
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trativmassnahmen und -Ausweise Verkehrsanordnungen Straf- und Massnahmenvollzug Rayonverbot Handelsregister Erwerb von Grundst. durch Personen im Ausland Verfahrensrecht Diverse 2 3 0 8 66 5 19 3 0 7 1 Verfahren in Einzelrichterkompetenz durch eine Haftrichterin/einen Haftrichter zu erledigen waren (dabei handelt es sich um eigentliche Zwangsmassnahmen gemäss Art. 73 ff. AuG). Die Verfahren aus dem Ausländerrecht
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2510.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Januar 2014; BGS 215.142). Auch für die erw. JPK ist diese Ungleichbehandlung nicht einsic h- tig, handelt es sich bei den nebenamtlichen Mitgliedern des Verwaltungsgerichts ebenfalls um ausgewiesene Fachleute
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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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von Gesetzes wegen vorzu- nehmen und zu vollziehen. Rechtsgleiches und willkürfreies staatliches Handeln verlangt aber nicht nur Gesetzestreue, sondern auch, dass vergleichbare Fälle analog gehandhabt werden Denkmäler festzuhalten. Dieses Inventar wurde mit der Gesetzesrevision 1990 neu eingeführt. Es handelt sich um ein fortlaufend geführtes und nicht abschliessendes Inventar, welches seit Anbeginn Lücken von gesamtschweizerischer Bedeutung vertraglich oder durch Enteignung erwerben oder sichern. Es handelt sich bei Art. 78 Abs. 3 BV um eine «Auf- fangkompetenz» des Bundes 23 . Entsprechend entscheidet
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Varianten nicht umfangreiche Abklärungsarbeiten vorgenommen werden sollten, sondern dass mit dem vo r- handenen Material gearbeitet werden solle. Der Regierungsrat solle die vorhandenen Zahlen aufbereiten. E
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2530.2 - Antwort des Regierungsrats
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für eine diskriminierungsfreie Kommunikation, können das alltägliche Handeln in der Verwaltung und damit indirekt auch das Handeln der Bevölkerung beeinflussen. Frage 5 Könnten die zahlreichen, engagierten er Wertschätzung, Achtung und Freundlichkeit geprägt . Dennoch kann in Einzelfällen aggressives Handeln gegenüber Mitmenschen, Tieren, Sachen oder der Umwelt vor- kommen. 1 Der Schlussbericht zum Projekt
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2544.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wirtschaftszweige und Branchen, deren Produkte vom Abkommen über den Abbau von technischen Handelshemmnissen erfasst werden; das Abkommen erfasst heute 20 Produktegruppen. Dazu gehören u. a. die Maschinen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Abbau von technischen Handelshemmnissen); - Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Diese Bereiche würden von einem allfälligen institutionellen
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2553.3a - Beilage1: Synopse
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Arbeitspapier: Vergleich Vorlage mit dem heutigen Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) Bitte beachten: Da es sich vorliegend um eine Totalrevision handelt, ist nur ein behe