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1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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verwenden sind. 3 Das Archiv berät die Organe bezüglich Organisation, Aufbewahrung, Si- cherung und Informatisierung der Unterlagen. 4 Die Organe sind gegenüber dem Archiv in archivischen Belangen aus- kunftspflichtig unabhängig vom In- formationsträger. Dazu gehören auch alle Hilfsmittel, die für das Verständnis der Informationen und deren Nutzung nötig sind. 2 Archivwürdig sind Unterlagen, die rechtlich, administrativ, politisch Schlussbestimmungen § 22 Strafbestimmung 1 Mit Haft oder Busse wird bestraft, wer vorsätzlich Informationen aus Ar- chivgut bekannt gibt, das der Schutzfrist unterliegt oder auf andere Weise aus- drücklich
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1083.2 - Antrag des Regierungsrates
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verwenden sind. 3 Das Archiv berät die Organe bezüglich Organisation, Aufbewahrung, Si- cherung und Informatisierung der Unterlagen. 4 Die Organe sind gegenüber dem Archiv in archivischen Belangen aus- kunftspflichtig unabhängig vom In- formationsträger. Dazu gehören auch alle Hilfsmittel, die für das Verständnis der Informationen und deren Nutzung nötig sind. 2 Archivwürdig sind Unterlagen, die rechtlich, administrativ, politisch Schlussbestimmungen § 22 Strafbestimmung 1 Mit Haft oder Busse wird bestraft, wer vorsätzlich Informationen aus Ar- chivgut bekannt gibt, das der Schutzfrist unterliegt oder auf andere Weise aus- drücklich
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1082.2a - Beilage
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in- und ausländischen Behörden geht, sondern allgemein um das Wissen, dass die anver- trauten Informationen vertraulich behandelt werden. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Instituts ist demgemäss
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1088.1 - Interpellationstext
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Dauer bis zum rechtsgültigen Urteilsspruch? 2 1088.1 - 11080 8. Hat für Gerichte jemals eine Informationstagung zum Submissionsgesetz statt- gefunden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? __________ 300/cr
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1090.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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zum ersten Mal beraten. Aufgrund offener Fragen wurden bei der Baudirektion noch weitergehende Informationen eingeholt. An unserer Sitzung vom 12. August 2003 erfolgte die zweite Beratung. Wir gliedern unseren
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1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Hinsicht gefährdet: � Belastung durch Schadstoffemissionen � Punktuelle Belastungen durch Unfälle Infolge der Unfallhäufigkeit wurde im Auftrag des Tiefbauamtes eine verkehrstechni- sche Beurteilung für
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1118.2 - Antwort des Regierungsrates
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Obligatorische Anwendung des neuen Lohnausweises. Dies bedeutet, dass spätestens Anfang 2005 die Informatikapplikationen in der Per- sonaladministration der Arbeitgeber angepasst sein müssten. Ergänzende Bemerkungen es innerhalb der Verwaltung (Informatik, Buchhaltung, Schulung usw.) verbunden? Im Bereich der Informatik löst die Einführung des neuen Lohnausweises bei der kan- tonalen Steuerverwaltung keinen zusätzlichen rechnet diese nicht mit einem wesentlichen Mehraufwand. Vorübergehend wird sie jedoch im Bereich der Information und der Beantwortung von Fragen zum neuen Lohnausweis zusätzlich belastet sein. Zu Frage 3 Welchen
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1118.1 - Interpellationstext
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Dritte hinzuziehen, um die Lohnausweise korrekt ausfüllen zu kön- nen. Die vielen detaillierten Informationen stellen weiter ein Risiko dar in Bezug auf das Datenschutzgesetz. 2 1118.1 - 11152 Ich stelle
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1135.2a - Beilage
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in Ausbildung ist, 3. wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, 4. wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen in Ausbildung ist, 3. wenn beide Elternteile erwerbstätig sind; 4. wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen in Ausbildung ist, 3. wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, 4. wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen;
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1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bundessteuer entfallen 510 Mio. Franken auf die Kantone (30%-Anteil an der direkten Bundessteuer). Infolge der obligatorisch ins kantonale Recht zu übernehmenden Änderungen kommt es bei den Kantons- und sbesteuerung zu optimis- tisch ausgefallen ist und absolute Angaben bei der Familienbesteuerung infolge des beträchtlichen Spielraums der Kantone bei der Umsetzung des StHG nicht möglich sind. Die jährlichen wo zwischen dem Regierungsrat und den Zuger Bundesparlamentariern mittlerweile sehr intensiv Informationen ausgetauscht werden. 14 1149.1/1135.2/1134.2 - 11234 7. Anträge des Regierungsrates Gestützt auf