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1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1140.3 (Laufnummer 11411) KANTONSRATSBESCHLUSS ZUR ERPROBUNG DER WIRKUNGSORIENTIERTEN VERWALTUNGSFÜHRUNG (WOV) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 23. JANUAR 200
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1140.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wahrgenommen. 2 1140.5 - 11422 Die vorberatende Kommission hat sich über verschiedene WOV-Modelle informieren lassen und hat sich dann auf eine abgespeckte Version geeinigt, deren wichtigste Punkte auf Seiten
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1140.3a - Beilage
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BEILAGE 2 Zusammenfassung des Workshops vom 5. Dezember 2003 Ausgangslage Die Kommission war sich sehr schnell darüber einig, dass sie von den Erfahrungen in andern Kantonen profitieren wolle und somi
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1140.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Kanton Zug Antrag des Regierungsrates vom 1. Juli 2003 Kantonsratsbeschluss zur Erprobung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
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1140.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. August 2004
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Kantonsratsbeschluss zur Erprobung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma» vom 27. Mai 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung
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1140.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss zur Erprobung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma» vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), besc
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1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantone Aargau und Zug sowie der Leitungsbetreiberin erarbeitet. E 12.1.2 Der Kanton berät und informiert Bauwillige über die Altlastenproblema- tik. Eine finanzielle Unterstützung kann er aber nicht gewähren
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1143.2 - Antwort des Regierungsrates
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anderem einen Lagerapport für die Zentralschweiz durch. Es ist nicht mehr möglich, ohne gegenseitige Information und Kontakte zu arbeiten. 3. Ist der Regierungsrat bereit, konsequent gegen die allfällige Störung
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1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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da ursprünglich geplant war, das Generelle Projekt erst ab dem Jahr 2004 an die Hand zu nehmen. Infolge von Verzögerungen bei anderen Strassenbauprojekten, insbe- sondere bei der Tangente Neufeld, soll
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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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serungen zu gewinnen. 1981 rief die Baudirektion im Auftrag des Bundesamtes für Energie den Informationsdienst Energiesparen ins Leben. Am 25. Januar 1983 grün- dete sie den Verein Zuger Energieberatung Abs. 1 ganz klar, dass die Kantone die Art. 6, 7 und 9 zu vollziehen haben. Hinzu tritt der Informationsauftrag gemäss Art. 10. Art. 6 handelt von den mit fossilen Brennstoffen betriebenen Elektrizitäts Energiegesetzes betreffend Information und Beratung innerhalb des Kantons. Die Aufgabe berührt alle drei staatlichen Ebenen. Traditionell ist im Kanton Zug die Information und Beratung im energietech-