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Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)
verweigert werden. 4 Für Bagatellschäden werden keine Vergütungen geleistet. 6. Information und Forschung § 32 Information 1 Die Direktion des Innern sorgt dafür, dass die Bevölkerung mit den freile­ benden
Gesetz über die Fischerei
und den Bestand der Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie über de­ ren Lebensräume; c) die Information der Bevölkerung über die Pflanzen­ und Tierwelt in Gewässern; d) Massnahmen zur Förderung der Anordnung von Massnahmen für technische Anlagen im Sinne der Art. 9 und 10 des Bundesgesetzes; d) die Information der Bevölkerung über die Pflanzen­ und Tierwelt in Gewässern. 2 Das Amt für Wald und Wild vollzieht
Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
Jagdhunde. 4 Die Prüfungskommission ordnet den Fachprüfungen die entsprechenden ausbildungsrelevanten Informationen und Wissensgebiete zu. 5 Die fünf Fachprüfungen beinhalten in der Regel jeweils eine mündlich­
Verordnung über die Fischerei
innert 30 Tagen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Amt für Wald und Wild einzureichen. * 3 Wer infolge verspäteter Ablieferung der Fangstatistik gemahnt werden muss, hat eine Mahngebühr von Fr. 15.– zu
Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
Kanton Zug 942.48 Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale Vom 25. Februar 1982 (Stand 1. Oktober 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
Verordnung zum Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassenverordnung)
Wiederverheiratung im Falle eines Anspruches auf Ehegattenrente; e) der Wegfall des Rentenanspruches infolge Todes. 3 Die Zuger Pensionskasse ist berechtigt, im Falle eines Rentenanspruches jährlich den Nachweis rn. Sie kann Leistungen einstellen, wenn der Auskunftspflicht nicht entsprochen wird. Entstehen infolge un- vollständiger oder falscher Angaben erhebliche Umtriebe, können die Kosten den verursachenden Überzeitvergütungen, Sonntags-, Nachtdienst- und Pikettzulagen werden nicht angerechnet. b) Lohnausfälle infolge Krankheit, Unfall, Zivilschutz- oder Militär- dienst und bezahlter Mutterschaftsurlaube werden nicht
Verordnung zum Steuergesetz
Bei einer am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft oder einem Teil da- von wird der Marktmietwert infolge dauernder Unternutzung reduziert. Vor- aussetzung ist einerseits ein offensichtliches Missverhältnis n und Unterhalt) ein negatives Ergebnis ergibt. 4 Die Unterhaltspauschale bemisst sich nach dem infolge Unternutzung re- duzierten Eigenmietwert. § 8 Unterhaltsbeiträge als Kapitalleistung 1 Unterhaltsbeiträge folgenden Fäl- len wird sie fällig und ist sofort zahlbar: a) am Tage, an dem die Steuerpflicht infolge dauernden Wegzuges ins Ausland endet; b) mit der Anmeldung zur Löschung einer steuerpflichtigen
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes
an die einzelnen Kammern oder an das Gesamtgericht; 2. die Abschreibung von Angelegenheiten, die infolge Rückzuges, Aner­ kennung, Vergleichs oder aus anderen Gründen gegenstandslos geworden sind; 3. die
Verfügung über die Delegation der Befugnisse der Sicherheitsdirektion im Bereich des strafrechtlichen Justizvollzugs gegenüber Erwachsenen an den Vollzugs- und Bewährungsdienst (VBD)
SR 331 9 153.752 Ziff. 5 e) Befugnisse gestützt auf das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 2008 (BPI)2) sowie auf die Verordnung über das automatisierte Poli *Entscheide über Gesuche von Opfern, Angehörigen und Dritten mit schutzwürdigem Interesse zu Informationen über den Straf­ oder Massnahmenvollzug der verurteilten Person (Art. 92a StGB); 73. Entscheide
Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
einem anderen Arzneimittelgeschäft beziehen können. Sie sind dar­ über in geeigneter Weise zu informieren und dürfen dadurch keinerlei Nachteile erleiden. § 23 Notfalldienste 1 Ärztinnen und Ärzte, Za haben Anspruch auf Achtung ihrer persön­ lichen Freiheit und ihrer Würde. Sie haben das Recht auf Information und Selbstbestimmung. 3 Vorbehalten bleiben Zwangsmassnahmen, die dieses Gesetz oder andere Gesetze

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