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Verordnung über die Kosten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Stunden­ aufwands bei einem Ansatz von Fr. 90.–/h; e) Als Entschädigung für jeden zusätzlichen Versand infolge nicht abge­ holter Postsendungen oder dem Gericht nicht mitgeteilter Adressände­ rungen können Fr
Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton
r Lö- sungen. Es können keine rechtsverbindlichen Beschlüsse gefasst werden. Die Delegationen informieren die Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber über die Verhandlungsergebnisse. § 6 Schlussbestimmungen 1 Dieses en der Arbeit- nehmer und des Arbeitgebers. 3 Die Arbeitnehmervertretungen haben Anspruch auf Information und Stel- lungnahme zu allen vom Arbeitgeber in Aussicht genommenen arbeitsrecht- lichen Regelungen sowie der kantonalen und gemeindlichen Lehrkräfte. 2 Den Arbeitnehmervertretungen obliegt die Information der von ihnen re- präsentierten Arbeitnehmer sowie die Koordination der Arbeitnehmerinter- essen
Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
gesetzlichen Vertreter; b) Bearbeitung der eingereichten Gesuche; c) Rechnungsführung; d) regelmässige Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Gewährung von Beiträgen sowie die Termine für die
Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
Jahresziele für die Schule fest; p) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; q) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; r) ist
Schulordnung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren)
1. Allgemeines § 2a * 1 Die Anwendung dieses Reglements liegt in der Kompetenz der Schule. Sie informiert die Lehrbetriebe in geeigneter Form. § 3 1 Absenzen vom Unterricht sind in geeigneter Form festzuhalten
Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle
Beanstandung und Verfügung, individueller Text: nach Zeitauf- wand: 1 TP/Min. 4. Zusätzlicher Aufwand infolge von Beanstandungen a) Zusätzliche Aufwendungen und Amtshandlungen im Nachgang zu Beanstandungen bzw
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
Kanton Zug 414.151.1 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug Vom 2. Mai 2008 (Stand 1. August 2009) Die Direktion für Bildung und Kultur, gestützt au
Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen
Die Ein- schränkung oder Verweigerung von Beitragsleistungen infolge mangelhafter Durchführung der zu subventionierenden Massnahmen oder infolge Zweck- entfremdung bleibt vorbehalten. Ziff. 8 1 Diese Richtlinien
Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
jeweils dem neuesten Stand an. * 4 Das Register dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information von in­ und ausländischen Stellen, der Qualitäts­ sicherung sowie zu s
Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugskonkordat)
Vollzugsbehörde bestimmt die geeignete Vollzugseinrichtung und stellt ihr die sachdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 2 Eine Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung kann unter

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