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Verordnung über die Kosten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
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Stunden aufwands bei einem Ansatz von Fr. 90.–/h; e) Als Entschädigung für jeden zusätzlichen Versand infolge nicht abge holter Postsendungen oder dem Gericht nicht mitgeteilter Adressände rungen können Fr
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Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton
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r Lö- sungen. Es können keine rechtsverbindlichen Beschlüsse gefasst werden. Die Delegationen informieren die Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber über die Verhandlungsergebnisse. § 6 Schlussbestimmungen 1 Dieses en der Arbeit- nehmer und des Arbeitgebers. 3 Die Arbeitnehmervertretungen haben Anspruch auf Information und Stel- lungnahme zu allen vom Arbeitgeber in Aussicht genommenen arbeitsrecht- lichen Regelungen sowie der kantonalen und gemeindlichen Lehrkräfte. 2 Den Arbeitnehmervertretungen obliegt die Information der von ihnen re- präsentierten Arbeitnehmer sowie die Koordination der Arbeitnehmerinter- essen
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Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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gesetzlichen Vertreter; b) Bearbeitung der eingereichten Gesuche; c) Rechnungsführung; d) regelmässige Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Gewährung von Beiträgen sowie die Termine für die
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Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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Jahresziele für die Schule fest; p) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; q) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; r) ist
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Schulordnung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren)
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1. Allgemeines § 2a * 1 Die Anwendung dieses Reglements liegt in der Kompetenz der Schule. Sie informiert die Lehrbetriebe in geeigneter Form. § 3 1 Absenzen vom Unterricht sind in geeigneter Form festzuhalten
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Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle
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Beanstandung und Verfügung, individueller Text: nach Zeitauf- wand: 1 TP/Min. 4. Zusätzlicher Aufwand infolge von Beanstandungen a) Zusätzliche Aufwendungen und Amtshandlungen im Nachgang zu Beanstandungen bzw
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Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
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Kanton Zug 414.151.1 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug Vom 2. Mai 2008 (Stand 1. August 2009) Die Direktion für Bildung und Kultur, gestützt au
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Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen
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Die Ein- schränkung oder Verweigerung von Beitragsleistungen infolge mangelhafter Durchführung der zu subventionierenden Massnahmen oder infolge Zweck- entfremdung bleibt vorbehalten. Ziff. 8 1 Diese Richtlinien
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Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
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jeweils dem neuesten Stand an. * 4 Das Register dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information von in und ausländischen Stellen, der Qualitäts sicherung sowie zu s
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Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugskonkordat)
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Vollzugsbehörde bestimmt die geeignete Vollzugseinrichtung und stellt ihr die sachdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 2 Eine Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung kann unter