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Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen
einkunft am 18. November 1859 bei. Gegenüber Appenzell A.-Rh. sah sich die Württember- gische Regierung infolge eines Spezialfalles veranlasst, auf dem Wege der Retorsion den ferneren Vollzug der Art. 1, 3, 4
Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I (Anhang)
Französisch c) Englisch d) Italienisch e) Rätoromanisch f) Spanisch g) Latein h) Mathematik i) Informatik j) Biologie k) Chemie l) Physik m) Geschichte n) Geographie o) Bildnerisches Gestalten/Zeichnen
731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
und Anlagen auf eigene Kosten den veränderten Verhältnissen anzupassen. 4 Wird die Wassernutzung infolge öffentlicher Arbeiten behindert oder ver­ unmöglicht, haben die Nutzungsberechtigten in der Regel
Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (Anhang) (DNA-Verordnung)
Vorbehalt von Art. 16 Abs. 2 be- achten (keine Lö- schung bei Frei- spruch oder Ver- fahrenseinstellung infolge Schuldun- fähigkeit) Art. 16 Abs. 1 lit. d: ein Jahr nach der definitiven Ein- stellung des Ver- Vorbehalt von Art. 16 Abs. 2 be- achten (keine Lö- schung bei Frei- spruch oder Ver- fahrenseinstellung infolge Schuldun- fähigkeit) Art. 16 Abs. 1 lit. e: Verurteilung mit bedingtem Strafvollzug 5 Jah- re nach
Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die SBB zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich
inie wird gemäss Planung des Bundes, des Kantons Zürich und der SBB realisiert. § 5 1 Die SBB informieren die Volkswirtschaftsdirektion regelmässig und recht- zeitig über die Projektfortschritte, deren
222.1-1-1.de.pdf
sollen sie gemeinsam handeln. § 21 3. Rechtsnachfolge im Prozess 1 Rechtsnachfolge einer Partei infolge Erbganges ist stets zulässig. Der Prozess bleibt bis zu dem Zeitpunkt eingestellt, in dem die Erben tritt es in die Behandlung über den Anspruch selbst ein. 2 Hat ein Schriftenwechsel zur Hauptsache infolge der Beschränkung der Antwort auf Vorfragen nicht stattgefunden, so weist das Gericht die Sache an
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2007; in Kraft am 1. Jan. 2008. 321.1 11 2 Die Öffentlichkeit kann ausserdem über hängige Verfahren informiert werden, wenn dies notwendig ist insbesondere a) zur Warnung oder Beruhigung der Bevölkerung, b) (GS 29, 11); in Kraft am 1. Jan. 2008. 321.1 2. A. – 1. 1. 2009 – 6 22 4 Die Staatsanwaltschaft informiert die von der Observation direkt be- troffene Person entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes Beschuldigten zu einer Verhandlung vorladen mit dem Ziel, einen Vergleich zu erzielen. § 15bis 3) 4. Information der Öffentlichkeit 1 Die Staatsanwaltschaft und mit deren Einverständnis die Polizei können die
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Kanton Zug 721.52 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) Vom 15. März 2001 (Stand 1. Juli 2010) 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck 1 Diese Vereinbarung bezweckt
Verordnung über die Aktenführung
technischen Mittel müssen a) den Sicherheitsanforderungen genügen, insbesondere im Bereich der Informatiksicherheit und des Datenschutzes; b) die Übernahme von Unterlagen aus abgelösten Systemen sicherstellen
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
die Prüfungsnoten als auch die Maturanote. * 3. Durchführung der Prüfungen § 5a * Information 1 Die Schule informiert die kantonale Maturitätskommission sowie die Prü­ fungsexpertinnen und ­experten r stellen die Aufgaben und lassen diese den Prü­ fungsexpertinnen und ­experten zusammen mit einer Information zu den Prüfungsanforderungen (z. B. Stoffumfang) sowie zu zulässigen Hilfsmit­ teln und weiteren

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