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Verordnung über das Schulische Brückenangebot
Jahresziele für die Schule fest; m) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; n) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; o) ist
Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
oder wird es verweigert, so fällt das Gemeindebürgerrecht dahin. § 17bis * Information über Einbürgerungen 1 Der Bürgerrat informiert die Bürgergemeindeversammlung über erfolgte Einbürgerungen. Die Angaben
Verordnung über das Integrations-Brücken-Angebot
Jahresziele für die Schule fest; m) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; n) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; o) ist
Reglement über die Brückenangebote
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbil
Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
Kanton Zug 414.16 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 2007 (Stand 1. Dezember 2007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, gestü
Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
Kanton Zug 414.153 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 27. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, g
Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
Kanton Zug 414.161 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen * Vom 24. September 2007 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4
Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug
Kanton Zug 414.182 Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug Vom 12. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission des Schulischen Brückenangebots, gestützt auf
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
wie Personen in die betreffende Behörde zu wählen sind. Diesem Wahlzettel wird ein Beiblatt zur Information beige­ legt, auf dem zuerst alle kandidierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinha­ ber und danach alle
Verordnung über die Fachmittelschule
die Schule fest; 5 414.19 p) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; q) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; r) ist

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