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Verordnung über das Schulische Brückenangebot
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Jahresziele für die Schule fest; m) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; n) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; o) ist
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Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
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oder wird es verweigert, so fällt das Gemeindebürgerrecht dahin. § 17bis * Information über Einbürgerungen 1 Der Bürgerrat informiert die Bürgergemeindeversammlung über erfolgte Einbürgerungen. Die Angaben
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Verordnung über das Integrations-Brücken-Angebot
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Jahresziele für die Schule fest; m) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; n) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; o) ist
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Reglement über die Brückenangebote
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Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbil
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Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
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Kanton Zug 414.16 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 2007 (Stand 1. Dezember 2007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, gestü
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Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.153 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 27. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, g
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Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
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Kanton Zug 414.161 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen * Vom 24. September 2007 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4
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Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug
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Kanton Zug 414.182 Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug Vom 12. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission des Schulischen Brückenangebots, gestützt auf
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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wie Personen in die betreffende Behörde zu wählen sind. Diesem Wahlzettel wird ein Beiblatt zur Information beige legt, auf dem zuerst alle kandidierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinha ber und danach alle
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Verordnung über die Fachmittelschule
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die Schule fest; 5 414.19 p) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; q) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; r) ist