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Promotionsordnung für die Fachmittelschule
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3 Die Lernenden erhalten am Ende des ersten Semesters jedes Schuljahres ein Notenzeugnis mit informativem Charakter; es ist nicht promotionswirk- sam. Das Zeugnis enthält Angaben über die Leistungen in
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Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.26 Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission der Fachmittelschule, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes ü
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417.1 - Sportgesetz
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Sportfachkurse und der Ausbildung der Leiterinnen und Leiter. 2 Auch ausserhalb von «Jugend und Sport» informiert und berät er Organi sationen, die für Kinder und Jugendliche Kurse durchführen. Er kann auch Nachwuchssportlerinnen und sport ler anerkennen. § 6 Erwachsenensport 1 Der Kanton unterstützt durch Information und Beratung Verbände, Verei ne und Institutionen, die sportliche Aktivitäten für Erwachsene betr. freiwilligen Schulsport; f) die Beratung von Nachwuchssportlerinnen und sportlern; g) die Information der Öffentlichkeit über das Sportangebot im Kanton. 3 Es erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit
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Verordnung über die Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus
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Kanton Zug 122.72 Verordnung über die Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus Vom 8. August 2000 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. a
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Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
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… § 5 * Identitätsabklärung und Aufnahme von Verlustmeldungen 1 Zugriffsberechtigt auf das Informationssystem Ausweisschriften (ISA), ausschliesslich für Identitätsabklärungen und für die Aufnahme von
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Verordnung zur Erhaltung und Förderung der Hecken und Feldgehölze (Heckenverordnung)
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führt ein Inventar der Hecken und Feldgehölze für das ganze Kantonsgebiet. Das Inventar dient der Information von Grundeigen- tümern, Besitzern und Behörden. § 7 Strafbestimmung 1 Wer dieser Verordnung zu
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Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
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dürfen nicht in die Falldatenbank aufgenom men werden. 3 Die Kommandantin oder der Kommandant informiert die Sicherheitsdirek tion jährlich über die geführten Arbeitskarteien. § 11 Hotelkontrolle 1 Die rmationen; c) unterstützt die Führung bei polizeilichen Ereignissen; d) dient der Polizei zur Information und Orientierungshilfe über ihre Ak tivitäten. 5 512.15 § 18 Eintragungen 1 Die im Journal erfassten den Geschäftsablauf; c) regelt den Aktengang und den polizeiinternen Postverkehr; d) enthält Informationen zum Aktenstand und zur Ablage über Personen und Fahrzeuge. 2 Die Geschäftskontrolle besteht aus
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151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
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Eid oder das Gelöbnis vor dem Amtsantritt an einer Kantonsratssitzung ab. 4 Kann ein Ratsmitglied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der dafür vorgesehenen Kantonsratssitzung nicht teilnehmen ung mit dem Einverständnis beider Ratsmitglieder deren Ge schäfte. 2 Sofern das Einverständnis infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht eingeholt werden kann und das Geschäft dringend ist,
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Archivgesetz
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verwenden sind. 3 Das Archiv berät die Organe bezüglich Organisation, Aufbewahrung, Si- cherung und Informatisierung der Unterlagen. 4 Die Organe sind gegenüber dem Archiv in archivischen Belangen aus- kunftspflichtig vom In- formationsträger. Dazu gehören auch alle Hilfsmittel, die für das Verständ- nis der Informationen und deren Nutzung nötig sind. 2 Archivwürdig sind Unterlagen, die rechtlich, administrativ, politisch Übergangs- und Schlussbestimmungen § 21 * Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich Informationen aus Archivgut be- kannt gibt, das der Schutzfrist unterliegt oder auf andere Weise ausdrücklich
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Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats
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Kanton Zug 151.2 Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats * Vom 1. Februar 1990 (Stand 1. Januar 2017) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kanto