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Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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Kanton Zug 412.31 Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen * (Lehrpersonalgesetz) Vom 21. Oktober 1976 (Stand 1. August 2016) Der Kantonsrat des
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Reglement über die Handelsdiplomprüfungen an den privaten Wirtschaftsmittelschulen im Kanton Zug
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Kanton Zug 412.116 Reglement über die Handelsdiplomprüfungen an den privaten Wirtschaftsmittelschulen im Kanton Zug Vom 12. Dezember 2008 (Stand 1. Januar 2009) Die Direktion für Bildung und Kultur de
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Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
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Berufsbildner 1 Die verantwortlichen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner können vom Amt zu Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsmassnahmen im Zusammenhang mit der betrieblichen Ausbildung verpflichtet
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Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)
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Kandidatinnen/Kandidaten bis spätestens zwei Monate vor der BerufsmaturitätsAbschlussprüfung die Informationen gemäss § 1 Bst. f schriftlich bekannt. § 3 Prüfungsnotenkonferenz 1 Der Prüfungsnotenkonferenz
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Verordnung über die Kantonsschule
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ni sation; k) bewilligt gesamtschulische Anlässe und veranlasst eine angemessene Aufsicht; l) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; m) ist
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Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
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Kanton Zug 413.16 Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG) Vom 30. August 2007 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 2 Abs.
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Gesetz über die kantonalen Schulen
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darauf, a) von der Schule alle Informationen zu erhalten, die zur Erfüllung ihrer elterlichen Rechte und Pflichten notwendig sind; b) über die Leistungen ihres Kindes informiert zu werden und an Eltern b strategische Vorgaben und Ent scheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent wicklungsstand der Schule. 4 Die Schu
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Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
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Kanton Zug 413.14-A1 Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW) Vom 18. Dezember 2001 (Stand 1. Januar 2002) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt a
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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
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Terrain 1 Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf1). 2 Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Gelä
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
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regelt das Verfahren auf dem Verordnungsweg. § 5 Information 1 Im kantonalen Zuständigkeitsbereich informiert das Amt für Umwelt schutz, im kommunalen informieren die Gemeinden die Öffentlichkeit sachgerecht5) aus einem anderen Einzugs gebiet zugeordnet werden. § 18 Aufgaben der Gemeinden 1 Die Gemeinden informieren und beraten die Bevölkerung, das Gewerbe und die Industrie über die Vermeidung, Verwertung und