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Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
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Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik, Tech- nik und Umwelt, Informatik § 6 Promotion und provisorische Promotion 1 Die Promotion erfolgt, wenn: a) die Gesamtnote mindestens
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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Kanton Zug 153.3 Delegationsverordnung (DelV) Vom 28. November 2017 (Stand 23. März 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwal
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841.7 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)
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der Aus gleichskasse Zug übertragenen Aufgaben aus diesem Gesetz wahr. § 10 Information 1 Die Ausgleichskasse Zug informiert mögliche Anspruchsberechtigte in angemessener Weise. Sie orientiert die Bevölkerung
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751.31 - Gesetz über den öffentlichen Verkehr
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Kanton Zug 751.31 Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom 22. Februar 2007 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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gen Interessen des Betroffenen entgegenstehen. 5.5. Information der Öffentlichkeit § 95 Allgemeine Informationspflicht 1 Das Obergericht informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise und ak tuell den Leitenden Oberstaatsanwalt. § 69 Informationstechnologie 1 Der Regierungsrat stellt die genügende Ausstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit Informatik und Mitteln der Telekommunikation si 161.1 5.3. Informationsaustausch im Rahmen des Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen mit Schengen Staaten § 92 1 Der vereinfachte Informationsaustausch mit Schengen
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161.3 - Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
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Diensten gehören die Geschäftskontrolle, das Sekretariat der Amtsleitung und bei Bedarf eine für die Informatik verantwortliche Fachperson. 4 Der Jugendanwältin bzw. dem Jugendanwalt sind zudem Sozialarbeiterin gewährleistet die Orientierung der Öffentlichkeit. 3 161.3 2 Zuständig für die Art und den Inhalt der Information sind die verfahrens leitenden Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte. Die Leitenden Staatsan wältinnen
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rp25.gws
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Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
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933.211 - Verordnung über die Fischerei
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innert 30 Tagen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Amt für Wald und Wild einzureichen. * 3 Wer infolge verspäteter Ablieferung der Fangstatistik gemahnt werden muss, hat eine Mahngebühr von Fr. 15.– zu
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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folgende Angaben einzutragen: a) eine eindeutige Identifikationsnummer gemäss Vorgaben des Amtes für Informatik und Organisation (z.B. Unternehmens-Identifikations- nummer, Sozialversicherungsnummer oder Pe Endgerät vorgängig zu registrieren und bei Verlust oder Diebstahl online zu sperren. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann das Benutzerkonto im Fal- le eines Missbrauchs, zur Behebung einer Störung bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die Fachanwendungen erfolgt
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215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
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Kanton und Einwohnergemeinden. * § 15 Verknüpfungen 1 Das GIS Kanton Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. * 2 … * 4. Leitungskataster § 16 Zuständigkeit und Inhalt * 1 Die Einwo * GIS Kanton Zug: Geoinformationssystem des Kantons Zug. Mit Infor- matikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geobasisdaten. d) * … e) Fachstelle: Die nach kantonalem oder tlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)1). h) * Geoportal: zentrales Portal im Internet für Informationen zu Geobasis- daten des Kantons Zug. 1) SR 510.622.4 2 215.71 2. Geodaten § 4 Geobasisdaten 1 Der