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Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik, Tech- nik und Umwelt, Informatik § 6 Promotion und provisorische Promotion 1 Die Promotion erfolgt, wenn: a) die Gesamtnote mindestens
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
Kanton Zug 153.3 Delegationsverordnung (DelV) Vom 28. November 2017 (Stand 23. März 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwal
841.7 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)
der Aus­ gleichskasse Zug übertragenen Aufgaben aus diesem Gesetz wahr. § 10 Information 1 Die Ausgleichskasse Zug informiert mögliche Anspruchsberechtigte in angemessener Weise. Sie orientiert die Bevölkerung
751.31 - Gesetz über den öffentlichen Verkehr
Kanton Zug 751.31 Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom 22. Februar 2007 (Stand 23. März 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
gen Interessen des Betroffenen entgegenstehen. 5.5. Information der Öffentlichkeit § 95 Allgemeine Informationspflicht 1 Das Obergericht informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise und ak­ tuell den Leitenden Oberstaatsanwalt. § 69 Informationstechnologie 1 Der Regierungsrat stellt die genügende Ausstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit Informatik und Mitteln der Telekommunikation si­ 161.1 5.3. Informationsaustausch im Rahmen des Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen mit Schengen­ Staaten § 92 1 Der vereinfachte Informationsaustausch mit Schengen
161.3 - Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
Diensten gehören die Geschäftskontrolle, das Sekretariat der Amtsleitung und bei Bedarf eine für die Informatik verantwortliche Fachperson. 4 Der Jugendanwältin bzw. dem Jugendanwalt sind zudem Sozialarbeiterin­ gewährleistet die Orientierung der Öffentlichkeit. 3 161.3 2 Zuständig für die Art und den Inhalt der Information sind die verfahrens­ leitenden Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte. Die Leitenden Staatsan­ wältinnen
rp25.gws
Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
933.211 - Verordnung über die Fischerei
innert 30 Tagen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Amt für Wald und Wild einzureichen. * 3 Wer infolge verspäteter Ablieferung der Fangstatistik gemahnt werden muss, hat eine Mahngebühr von Fr. 15.– zu
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
folgende Angaben einzutragen: a) eine eindeutige Identifikationsnummer gemäss Vorgaben des Amtes für Informatik und Organisation (z.B. Unternehmens-Identifikations- nummer, Sozialversicherungsnummer oder Pe Endgerät vorgängig zu registrieren und bei Verlust oder Diebstahl online zu sperren. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann das Benutzerkonto im Fal- le eines Missbrauchs, zur Behebung einer Störung bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die Fachanwendungen erfolgt
215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
Kanton und Einwohnergemeinden. * § 15 Verknüpfungen 1 Das GIS Kanton Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. * 2 … * 4. Leitungskataster § 16 Zuständigkeit und Inhalt * 1 Die Einwo * GIS Kanton Zug: Geoinformationssystem des Kantons Zug. Mit Infor- matikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geobasisdaten. d) * … e) Fachstelle: Die nach kantonalem oder tlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)1). h) * Geoportal: zentrales Portal im Internet für Informationen zu Geobasis- daten des Kantons Zug. 1) SR 510.622.4 2 215.71 2. Geodaten § 4 Geobasisdaten 1 Der

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